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Haus Eichengrund Rosenium


Das Rosenium Haus Eichengrund liegt direkt am westlichen Eingang von Simbach am Inn, eingebettet in eine ruhige Wohngegend, in einem herrlichen Garten gelegen, dessen Mittelpunkt eine einhundertjährige Eiche ist, die dem Haus seinen Namen gab.

Die Stadt Simbach am Inn hat rund 10.000 Einwohner und gehört zum Landkreis Rottal/Inn.

Simbach am Inn hält für seine Gäste eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten bereit. Für die Bewohner von Haus Eichengrund bietet das Rennbahn Center, in etwa 300 Meter Entfernung, Lebensmittel-, Bekleidungsgeschäfte, sowie eine Apotheke. Im Stadtzentrum gibt es nahezu alles was das Herz begehrt. Ärzte jeder Fachrichtung sind ebenfalls ansässig.

Das Rosenium Haus Eichengrund in Simbach am Inn besteht aus einer großen Pflegestation mit 41 Bewohnern, deren Zimmer auf drei Etagen verteilt sind. Derzeit stehen 3 Einbettzimmer und 19 Zweibettzimmer zur Verfügung. Fast alle Zimmer haben einen Balkon oder eine Terrasse, die in den wunderschönen Garten hinausführt. Alle Zimmer sind mit einem behindertengerechten Badezimmer, Telefon- und Fernsehanschluss, sowie einem Notrufsystem ausgestattet.
Standartmäßig stehen Pflegebetten, Einbauschränke, sowie Nachttische bereit. Weitere eigene Möbel können sehr gern mitgebracht werden, um dem Zimmer seine persönliche Note zu verleihen.
Das Haus ist lichtdurchflutet und hell und empfängt die Gäste mit großer Herzlichkeit. Die Böden sind teils aus Holzlaminat, die einzelnen Etagen wurden durch verschiedene kräftige Farbanstriche gut sichtbar gekennzeichnet.
Auf jeder Etage gibt es einen eigenen Aufenthaltsbereich, mit gemütlichen Sitzmöbeln, Fernseher und Bücherecke, sowie Ausblick auf die umliegenden Häuser und Gärten. Im Erdgeschoss liegt der Speisesaal, der für Feste und Veranstaltungen jederzeit umgebaut werden kann. Auch hier gibt es Fernseher, Bücher und Spiele. Bei der Ausgestaltung aller Aufenthaltsräume wirken die Bewohner persönlich mit, was sehr gern angenommen wird.

Das 1994 eröffnete Haus Eichengrund liegt in einem wunderschönen 4000 Quadratmeter großen Garten, dessen Mittelpunkt eine einhundertjährige Eiche, sowie ein Fischteich mit Bachlauf sind. Im Sommer können die Bewohner hier sitzen, spazieren gehen oder Feste feiern. Im Winter bieten die vielen Vogelgäste reichlich Unterhaltung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.326,85 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus Eichengrund Rosenium
  • Anschrift Hintere Mooseckerstr. 19
  •   84359 Simbach/Inn

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