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Haus am Bürgerpark


Das Haus am Bürgerpark in Neuenhaus bietet pflegebedürftigen Hilfesuchenden jeden Alters einen exklusiven Lebensraum. Das im Jahr 1860 errichtete denkmalgeschützte ehemalige Amtsgericht in Neuenhaus wurde mit Liebe zum Detail renoviert und saniert. Hierbei wurden die Dachfläche sowie die stark in Mitleidenschaft gezogenen Fassaden erneuert, das Dachgeschoss ausgebaut und mit hoch schalldämpfenden Fenstern in Anlehnung an den Urzustand rekonstruiert. Das Baukonzept erfüllt sämtliche Ansprüche an ein seniorengerechtes Wohnen mit Flair.
Unser qualifiziertes und freundliches Team versorgt und betreut die Bewohner nach ihren individuellen Bedürfnissen. Die Förderung und Erhaltung der höchst möglichen Eigenständigkeit stehen dabei im Kern unseres Pflegeauftrages. In unmittelbarer Zentrumsnähe gelegen, besteht die Möglichkeit, durch kurze Wege aktiv am Gesellschaftsleben teilzunehmen. Die Qualität der Pflege und Betreuung wird im Haus am Bürgerpark im Rahmen eines erprobten Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft.
Unsere Pflegeappartements sind hell und freundlich eingerichtet, sie sind barrierefrei und verfügen je über ein eigenes Badezimmer. Hohe Räume und große Fenster bieten den Bewohnern in dem denkmalgeschützten Gebäude ein ideales Wohnumfeld. Die Pflegeappartements mit einer Wohnfläche von 23 qm bis 35 qm sorgen für ausreichend Raum und schaffen ideale Rückzugsmöglichkeiten. Der liebevoll renovierte
große Aufenthaltsraum sowie die großzügig gestalteten Wintergärten laden zu Veranstaltungen, Konzerten und zu vielen weiteren Gelegenheiten zur Freizeitgestaltung ein. Im Aufenthaltsraum werden die gemeinsamen Mahlzeiten, ob Normal-, Schon- oder Diätkost eingenommen. Natürlich ist auch die Einnahme der Mahlzeiten im eigenen Appartement denkbar.
Das Haus am Bürgerpark schafft vielfältige Möglichkeiten, Gemeinschaft zu erleben: Ausflüge, Sing-, Spiele- und Vorlesenachmittage, regelmäßige Kaffeetafeln, regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen und Jahresfeste, Seniorengymnastik, Therapieangebote, Bastelgruppen und vieles mehr stehen auf dem wöchentlichen Unterhaltungsprogramm.
Ein nach alten Plänen liebevoll restaurierter Lese- und Besinnungsraum mit Kreuzgewölbe bietet zudem die Möglichkeit, Ruhe zu finden. Der direkt angrenzende Park (Bürgerpark) lädt zum Verweilen und Spazieren ein, ob allein, mit Betreuungskräften unseres Hauses oder gemeinsam mit Angehörigen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.338,41 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus am Bürgerpark
  • Anschrift Hauptstr. 6
  •   49828 Neuenhaus

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