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DANA Ostsee-Seniorenresidenz


DANA Ostsee-Seniorenresidenz

Lebensqualität auf höchstem Niveau in einem einzigartigen Ambiente und traumhafter Lage. Unsere Seniorenresidenz befindet sich in dem idyllischen Hafenstädtchen Neustadt in Holstein. Direkt an der Ostsee gelegen, auf einem 40.000 Quadratmeter großen Areal, wird unsere Seniorenresidenz von einer herrlichen Parkanlage umgeben.

Zur Auswahl stehen großzügig geschnittene Appartements in den Größen von 65 bis 113 Quadratmetern, zuzüglich einer großen, drei Meter tiefen Terrasse (ab 25 Quadratmeter Grundfläche). Alle Appartements sind nach Süden zur Seeseite und mit einer Panoramafensterfront ausgestattet- so haben Sie einen traumhaften und unverbauten Blick auf die Ostsee.

Die Wohnungen haben einen sehr geräumigen Wohnbereich mit einer Pantryküche, einem Schlafzimmer, einem Arbeits- bzw. Gästezimmer, einem Abstellraum sowie einem hochwertigen, seniorengerechten Badezimmer mit Badewanne und ebenerdiger Dusche. Jedes Appartement ist mit einem Haustelefon sowie einem Notrufsystem ausgestattet.

Selbstverständlich richten Sie Ihr Appartement nach eigenen Wünschen und mit eigenem Mobiliar ein. Pkw-Stellplätze, Carports und Garagen stehen ebenfalls zur Verfügung.

Ihr Leben im neuen Zuhause soll Freude machen und weitgehend frei sein von alltäglichen Pflichten - damit Sie Zeit zur persönlichen Lebensentfaltung haben. So können Sie sich nach individuellen Wünschen optional aus einem umfassenden Serviceangebot das Passende wählen.

Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihnen das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten, aber auch unterhaltsam. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, an gesellschaftlichen, kulturellen und therapeutischen Aktivitäten sowie Veranstaltungen und jahreszeitlichen Festlichkeiten teilzunehmen.

Auch daran ist gedacht: Sollte es aus gesundheitlichen Gründen einmal notwendig sein, stehen Ihnen qualifizierte und freundliche Mitarbeiter unseres hauseigenen ambulanten Pflegedienstes der DANA Ambulante Pflegedienste GmbH in 24-Stunden-Rufbereitschaft in Ihrem Appartement zur Seite.

Selbstverständlich ist auch eine medizinische Versorgung gewährleistet (u. a. ist die Schön Klinik Neustadt in direkter Nachbarschaft gelegen). Sie können sicher sein, bestens betreut zu werden.

Die DANA Ostsee-Seniorenresidenz in Neustadt in Holstein zählt auch in diesem Jahr zu den exklusivsten Senioren-Wohnanlagen in Deutschland. Mit der Neuauflage des Buches „Residenzen – Premium-Wohnen im Alter“ im Januar dieses Jahres ist dem Herausgeber, der Edition Neureuter aus München, wieder ein wichtiger Leitfaden für die Zukunftsplanung von Senioren gelungen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   DANA Ostsee-Seniorenresidenz
  • Anschrift Am Kiebitzberg 9 und 11
  •   23730 Neustadt in Holstein

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Iris Schwank

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