Das Senioren-Wohn- und Pflegeheim in Hammergmünd liegt unmittelbar am Ortsrand des kleinen Dorfes Gmünd. Gmünd ist ein Ortsteil der Stadt Grafenwöhr und dieser ca. 5 km vorgelagert. Ursprünglich gegründet wurde unsere Einrichtung im Hammerschloss des Ortes, welches auf eine über 500 Jahre alte und wechselhafte Geschichte zurückblicken kann.
In den 80er Jahren genügte das unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen eines zeitgemäßen Seniorenheimes. Daher entschloss man sich ein neues Gebäude in dem großen, parkähnlichen Garten zu errichten. Das neue Haus wurde im Dezember 1987 bezugsfertig und ist vollständig nach den Bedürfnissen älterer Menschen ausgerichtet.
Für unsere dementen Bewohner mit akuter Weglauftendez wurde 2007 eine Beschützende Station im zweiten Stock eingerichtet. Die Beschützende Station ermöglicht die optimale pflegerische und betreuerische Versorgung und verhindert gleichzeitig das Weglaufen der dementiell beeinträchtigten Personen. 2008 wurde an der Nordseite ein moderner Wintergarten angebaut, von welchem aus man Zugang zu einem separat abgetrennten "Beschützenden Garten" hat. Das Gebäude ist der ländlichen Gegend gut angepasst. Im Jahr 2010 konnte unser Haus bereits sein 60-jähriges Jubiläum feiern.
Eine Bushaltestelle ca. 50 Meter vom Haupteingang entfernt bietet Ihnen die Gelegenheit in die umliegenden Ortschaften zu fahren. Unser Heim steht selbstverständlich sowohl Bewohnern als auch Besuchern jederzeit offen und bietet uneingeschränkt jedem die Möglichkeit zum Kommen und Gehen.
Dem Haus angeschlossen ist unser Garten der bei entsprechendem Wetter mit vielen Sitzgelegenheiten zum Aufenthalt im Freien einlädt. Gleich im Eingangsbereich finden Sie unter dem Sonnensegel Ruhe und Entspannung beim leisen Plätschern unseres Brunnens.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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