Die Residenz befindet sich im historischen Bergstädtchen Ulrichstein - Hessens höchstgelegene Stadt und ein anerkannter Luftkurort. Hier, nahe dem Naturpark Hoher Vogelsberg - der zweitälteste Naturpark Deutschlands - lässt es sich ruhig und entspannt leben. Die Region bietet mit seinen zahlreichen Äckern, Wiesen und Wäldern abwechslungsreiche Spazier- und Wanderwege und faszinierende Fernblicke. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe. Die nächste Bushaltestelle ist 800 Meter entfernt. An schönen Tagen können Sie auch auf einer der Terrassen wunderbar entspannen.
Die Bewohner genießen zudem alle Vorzüge einer komfortablen Senioreneinrichtung, begleitet von professioneller sowie herzlicher Pflege und einem abwechslungsreichen Freizeitangebot. Von modernen Pflegezimmern über Gemeinschaftsräume bis hin zum gemütlichen Wohlfühlbad: Hier fühlt sich jeder wohl.
Therapie und Freizeit
Eine breite Palette therapeutischer Angebote unterstützt Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen und somit Ihre Unabhängigkeit zu bewahren.
Hier gibt es immer etwas zu erleben: Angefangen bei Backgruppen über Spielabende bis hin zu Ausflügen in die einladende Umgebung. Auch kulturelle Veranstaltungen – wie Grillabende, Diavorträge und jahreszeitliche Feste – finden regelmäßig statt. Für die Enthusiasten, die gerne im Freien sind, bietet sich eine Tagestour auf einem der zahlreichen Spazier- und Wanderwegen oder ein Ausflug zum Schlossberg mit der eindrucksvollen Burgruine. Das Team lässt sich immer ein abwechslungsreiches Programm einfallen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Ulrichstein oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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