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Alloheim Senioren-Residenz Neuss


Die Alloheim Pflege-Residenz „Neuss“ wurde im Oktober 2015 eröffnet. Das neue Gebäude bietet daher alle Voraussetzungen und Annehmlichkeiten, die in der Pflege heute von Bewohnern und Angehörigen erwartet werden. Die Residenz strahlt eine angenehme Hotelatmosphäre aus. Schon im Foyer wird die Großzügigkeit der Raumplanung sichtbar. Das offene frei zugängliche Empfangspult mit Barrierefreiheit ist auch für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen.

Unsere Pflege-Residenz ist in überschaubare Einheiten eingeteilt. So entsteht eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, in der sich die Menschen gleich wohl fühlen.

Ein stimmiges beleuchtungs- und Farbkonzept gibt dem gesamten Haus eine attraktive Handschrift. Der stimmungsvolle Eindruck wird durch ausgewählte Material-und Farbkombinationen unterstrichen. Auch unsere Cafeteria strahlt Harmonie und eine angenehme Atmosphäre aus – ebenso die vielen im Haus verteilten Aufenthaltsbereiche, die einladende Räume für Begegnung sind. Selbstverständlich sind alle Räume barrierefrei zu erreichen. Unsere Cafeteria steht allen – auch externen Gästen – offen, das fördert den Austausch mit der Bevölkerung aus der Stadt und schafft eine lebendige und abwechslungsreiche Stimmung.

Unsere Wohlfühl-Residenz befindet sich direkt am Rande der Innenstadt in bevorzugter Lage. Zu Fuß sind es dorthin nur wenige Minuten. Gleich in der Nähe gibt es nette Cafés und Restaurants sowie zahlreiche attraktive Einkaufsmöglichkeiten, die zu Fuß gut und bequem zu erreichen sind. Das gilt auch für Ärzte, Apotheke und weitere Gesundheitsanbieter.

In der Residenz „Neuss“ gibt es für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen Frisörsalon, und auch die mobile Fußpflege bietet bei uns ihre Leistungen an. Für Schönheit und Wohlbefinden ist also bestens gesorgt.

Eine schöne Außenterrasse und ein großzügige Garten laden unsere Bewohnerinnen und Bewohner zum Erholen, Spazierengehen und Plauschen ein.

Für demenziell erkrankte Menschen steht in unserer Senioren-Residenz „Neuss“ eigens ein geschützter Bereich mit besonderem Flair zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Senioren-Residenz Neuss
  • Anschrift Katharina-Braeckeler-Str. 6
  •   41462 Neuss

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