Herzlich Willkommen im Pflegezentrum Bischofsheim
Ansprechendes Zuhause in familiärem Umfeld
Das Pflegezentrum Hammermühle in Bischofsheim an der Rhön befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Hammermühle am Fuße des Kreuzbergs, naturnah direkt an der Brend gelegen und lädt mit den liebevoll gestalteten Aussenbereich zum Verweilen ein.
Das Haus
Die Architektur der Hauses ist geprägt von der Leichtigkeit und Großzügigkeit lichtdurchfluteter Räume und Flure. Hochwertige Materialien in Kombination mit einem durchdachten und fein abgestimmten Farbkonzept sorgen für stilvolles Wohlfühlambiente. Zur Sicherheit unserer Gäste sind alle Räume mit Klingelanlagen ausgestattet.
Die Wohnbereiche
Es gibt auf zwei Etagen jeweils einen Wohnbereich, der sich in zwei Wohngruppen unterteilt, diese sind durch das Stationszimmer miteinander verbunden. Neben den einzelnen Wohnbereichen befinden sich im Haus auch separate Räumlichkeiten für Physiotherapie, Podologie und Andacht. Im Erdgeschoss befinden sich die Cafeteria und ein großzügiger Aufenthaltsraum mit viel Platz für Begegnung.
Jede Wohngruppe bietet Platz für 15 bis 16 Gäste, je nach Wunsch können sie zwischen 57 Einzelzimmern und drei Doppelzimmern wählen. Alle Räume sind behindertengerecht ausgestattet. Mittelpunkt jeder Wohngruppe ist eine offene Küche mit großzügigem Eßplatz für gemeinsames Kochen, Essen, Leben und Lachen in familliärer Atmosphäre. Die Zimmer im Erdgeschoss verfügen zusätzlich über eine eigene Terasse.
Jeder Wohnbereich ist so großzügig gestaltet, dass außerhalb der Gästezimmer genügend Platz zum Verweilen mit Angehörigen und dem Austausch mit anderen Gästen zur Verfügung steht. Darüber hinaus verfügt jede Wohngruppe über einen eigenen Abstell- und Funktionsraum.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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