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Lebens- und Gesundheitszentrum Haus Illumina


Herzlich willkommen im Lebens- und Gesundheitszentrum Haus Illumina
Das Lebens und Gesundheitszentrum der WHCare Bünde GmbH „Haus Illumina“ befindet sich in Bünde und liegt in Ostwestfalen, Kreis Herford rund 25 km nördlich von Bielefeld. In der näheren Umgebung liegen die Städte Herford (12 km), Bad Salzuflen (24 km) und Bad Oeynhausen (20 km), welche mit dem Auto in wenigen Minuten zu erreichen sind. Bünde ist über einen direkten Anschluss an die A30 an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Das Autobahnkreuz A30/ A2 befindet sich in ca. 20 km Entfernung. Bünde wird im Westen und Norden vom Fluss „Else“ begrenzt, der die Innenstadt in einem Bogen umfließt. Heute leben in der Gesamtstadt Bünde rund 44.700 Einwohner. Davon wohnen ca. 11.000 Einwohner im Ortsteil Bünde-Mitte. Der Ort bietet mit Kindergärten, Grundschule, Arzt, Apotheke, Restaurant, Bäcker und Lebensmittelmarkt. Die WH Care Holding betreibt hier ein Lebens- und Gesundheitszentrum mit 80 Einzelzimmern im Hotelstandard. Die Grünanlage, sowie der gesamte Gartenbereich des Lebens- und Gesundheitszentrums passen sich harmonisch in das Gesamtbild ein. In näherer Umgebung des Lebens- und Gesundheitszentrums befindet sich ein Lebensmittelmarkt. Die Regionen laden zu zahlreichen Ausflugsorten und Sehenswürdigkeiten wie z. B. das Kaiser Wilhelm Denkmal ein.

Unsere drei Attribute Licht, Liebe und Leben sagen viel über uns aus. Wir sind für sie das Licht, die Liebe und wir Leben mit Ihnen gemeinsam und unterstützen Sie auf Ihrem Lebensweg, der nicht in erster Linie bei uns endet, sondern der vieles verloren geglaubte wieder entdecken lässt und mit dem reichen Erfahrungsschatz jedes Einzelnen ein gegenseitiges Partizipieren ermöglicht.
Als Lebens- und Gesundheitszentrum halten wir für Sie wirksame Angebote bereit und entwickeln diese mit Ihnen weiter um für Sie, gemeinsam mit Ihnen lebensbejahende mit Lebenslust und Lebensfreude gefüllte Momente zu gestalten. In jeder Lebensphase wollen wir hervorragende Lebensbedingungen für Sie schaffen und die Bevölkerung im Einzugsgebiet mit stationären und teilstationären Pflege- und Betreuungsleistungen versorgen.

Wir möchten unseren Bewohnern ein Zuhause bieten, in dem sie sich frei, selbstständig und leicht fühlen. Der Alterungsprozess geht häufig mit vielen Erkrankungen und Verlusten einher, doch das Älterwerden bedeutet für uns nicht, dass der Mensch seine Individualität und Selbstbestimmung verliert. In jeder Lebenssituation kann der Mensch lernen und sich weiterentwickeln. Den Menschen individuell und ganzheitlich zu betrachten und begleiten steht für uns an erster Stelle.
LICHT
Unser Grundsatz ist es, das Licht in jedem einzelnen Menschen zu sehen, zu fördern und wertzuschätzen. Jeder Mensch braucht Licht, denn Licht fördert die Gesundheit und Lebensfreude. Licht bedeutet Leben, nur durch das Licht entsteht Leben. Lichtdurchflutete helle Räume unterstützen in unserem Lebens- und Gesundheitszentrum in Bünde die Zufriedenheit und das Wohlbefinden des Menschen. Licht bedeutet Helligkeit. Die Erleuchtung neuer Ansichten, Interessen und Fähigkeiten.
Nur durch die Beleuchtung des Menschen im Ganzen, können wir Ihm ein Zuhause schaffen, in dem er sich mit Leichtigkeit selbstbestimmt bewegen und würdevoll leben Kann.
LIEBE
Der Umgang mit Menschen braucht viel Liebe. Liebe bedeutet Respekt, Empathie, Ehrlichkeit und Wertschätzung. Der Mensch braucht all diese Werte um sich Zuhause zu fühlen. Wir begegnen jedem Menschen mit Ehrlichkeit, Empathie und Respekt. Die Liebe zum Menschen ist das, was uns antreibt, unserer Arbeit mit Menschen mit ganzem Herzen zu begegnen. Diese besondere Wertschätzung ist das Attribut welches uns ermöglicht zu unseren Bewohnern eine professionelle Haltung und eine besondere Verbundenheit zu erhalten.
LEBEN
Leben bedeutet immer Entwickelung und Zufriedenheit. In unserem Lebens- und Gesundheitszentrum in Bünde setzen wir unseren Fokus nicht auf die Erkrankung sondern auf die Förderung der Gesundheit. Wir sehen es als unser Ziel die Lebensfreude und Lebenszufriedenheit zu fördern.
Ein positives Lebensgefühl erfordert nicht nur Nahrung und Schlaf, sondern die Förderung der Selbstbestimmung und Entwickelung des Menschen in jeder Lebenssituation.
Zu einem Leben voller Sinnhaftigkeit gehört vor allem auch die individuelle Lebensgestaltung unsere Bewohner.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.910,00 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Lebens- und Gesundheitszentrum Haus Illumina
  • Anschrift Herforder Str. 80
  •   32257 Bünde

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