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Seniorenhaus Zur Buche Roscheid


Das Seniorenhaus Roscheid finden Sie in luftiger Höhe, weit über dem wunderschönen Moseltal, in Roscheid, einem Stadtteil der alten Römersiedlung Konz.

Von unserem Seniorenhaus aus können Sie nicht nur den einzigartigen Blick über das Moseltal genießen. Die idyllische Lage ermöglicht vor allem ein ruhiges, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.

In unserem Seniorenhaus gibt es viel Interessantes zu entdecken, und das nicht erst, seit wir unsere Gemeinschaftsräume mit Kunstwerken namhafter Künstler aus der Moselregion lebendig gestalten. Außerdem gehört zu unserem Haus ein öffentliches Bäckerei- Café. Hier können sie Kuchen- und Kaffeespezialitäten genießen, in Zeitschriften stöbern und auf der dazugehörigen Terrasse entspannen.

In unmittelbarer Nähe zu unserem Seniorenhaus finden sie das weit über die Region hinaus bekannte Freilichtmuseum Roscheider Hof, das einen einzigartigen Einblick in das Alltagsleben vor vielen hundert Jahren bietet. Die alte Römerstadt Trier, Heimat von 9 UNESCO-Weltkulturerbestätten, ist immer einen Ausflug wert und mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln schnell zu erreichen.

Das Seniorenhaus Roscheid zeichnet sich besonders durch seine einzigartige und moderne Architektur aus. Dem Gestaltungskonzept unserer Räumlichkeiten lagen die modernsten Wohn- und Pflegestandards sowie unsere Werte und Ansichten von einer ganzheitlichen Pflege zugrunde:

Die überschaubare, klar gegliederte Anlage ermöglicht eine gemütliche und persönlich geprägte Wohnatmosphäre, die dem Bedürfnis nach individueller Pflege und Geborgenheit in besonderem Maße gerecht wird. Da unser Seniorenhaus im Jahr 2012 eröffnet wurde, können wir Ihnen ein Haus präsentieren, das als wegweisend im Bereich der Seniorenhäuser bezeichnet werden kann.

Lichtdurchflutete Gemeinschaftsräume, eine großzügige Raumgestaltung und transparente Fassaden bieten viel Raum für Begegnungen. Begegnungen künstlerischer Art bieten die Kunstwerke bekannter regionaler Künstler, die wir in unserem Haus ausstellen.

Umgegeben ist unser Seniorenhaus von einer wunderschönen großen Gartenanlage mit barrierefreien Wegen und zahlreichen Sitzgelegenheiten. In unserem Veranstaltungssaal im Staffelgeschoss laden wir regelmäßig zu unseren jahreszeitlichen Festen, zahlreichen Veranstaltungen, Konzerten und Filmabenden ein.

Hier oder in unserem öffentlichen Café können Sie sich mit Ihren Angehörigen, Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus Zur Buche Roscheid
  • Anschrift Seif-Wald-Ring 1
  •   54329 Konz

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Petra Scheer

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Iris Schwank

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Silke Mauer

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Brigitte Wahl

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