Das Senioren-Zentrum Koblenz liegt landschaftlich reizvoll direkt am Rhein im beschaulichen Koblenzer Stadtteil Horchheim. Von unserem Senioren-Zentrum aus hat man einen fantastischen Blick auf die Kulturlandschaft des Oberen Mittelrheintals, die zum UNESCO-Welterbe zählt.
Diese tolle naturnahe Lage ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.
Das Senioren-Zentrum und unsere Bewohner sind gut in die direkte Nachbarschaft integriert. Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig zu erreichen und laden zum Bummeln und Verweilen ein. Direkt vor der Tür hält der Stadtbus, mit dem unsere Bewohner bequem in die Koblenzer Innenstadt fahren können.
In dem Senioren-Zentrum Koblenz schreiben wir die Gemeinschaft ganz groß, denn wir musizieren, feiern, spielen und bewegen uns am liebsten gemeinsam mit all unseren Bewohnern. Daher stellt sich bei neuen Bewohnern schnell das Gefühl ein, Teil einer Großfamilie zu sein.
Beliebter und belebter Treffpunkt unseres Senioren-Zentrums ist die Cafeteria im Erdgeschoss, in der wir verschiedene Kaffeespezialitäten und unsere hausgemachten Kuchen anbieten. Hier können Sie sich gerne mit Ihren Angehörigen, Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden.
Von der angrenzenden Terrasse, die im Sommer mit bequemen Sitzgelegenheiten zum Verweilen einlädt, haben Sie einen fantastischen Blick auf den Rhein. Auch in unseren Wohnbereichen finden Sie überall Sitzecken, in denen Sie lesen oder miteinander sprechen und spielen können.
Zudem stehen Ihnen unsere kleine Bibliothek mit komfortablen Lesesesseln, unsere Wohnküchen sowie unsere Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Hier können Sie mit Freunden und Verwandten einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen. Darüber hinaus laden wir hier zu hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein.
Ferner besuchen uns regelmäßig ein Friseur sowie ein Fußpfleger, von denen Sie sich rundum verwöhnen lassen können.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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