Das Haus liegt im Ortsteil Tannroda. Das Zentrum von Bad Berka ist nicht weit und dank günstiger Verkehrsanbindungen gut zu erreichen. Ganz in der Nähe befindet sich der wunderschöne Kurpark. In nur 10 Minuten Fahrzeit ist man im reizvollen Naherholungsgebiet „Stausee Hohenfelden“ mit dem sehenswerten Freilichtmuseum.
Hier wird 88 Bewohnern ein liebevolles, ansprechendes Zuhause geboten. Die Einrichtung wurde 2012 komplett renoviert. Unser Seniorenzentrum ist aufgeteilt in mehrere kleine Wohnbereiche, was eine familiäre Atmosphäre vermittelt – hier kennt jeder jeden. In den hell und freundlich gestalteten Zimmern fühlen sich die Bewohner sichtlich wohl. Warme Wandfarben, geschmackvolle Möbel und harmonisch abgestimmte Stoffe und Dekorationen sorgen für ein angenehmes Wohngefühl.
Großzügige, helle Aufenthaltsbereiche laden zum geselligen Beisammensein ein und bilden den Rahmen für gemeinsame Veranstaltungen jeder Art. Ein besonders beliebter Treffpunkt ist der schöne große Wintergarten und bei passendem Wetter locken der reizvoll angelegte Garten und die große Sonnenterrasse mit gemütlichen Sitzecken ins Freie.
Gestalten Sie Ihren Tag ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack! Unter den vielfältigen Beschäftigungsangeboten ist für jeden etwas dabei. Für Ausdauer und Fitness sorgen die täglichen Bewegungs- und Gymnastikangebote. Zahlreiche Aktivitäten wie Singen, Gedächtnistraining, Kochen und Backen, Malen und Basteln oder einfach nur der „Stammtisch“ fördern das soziale Miteinander und steigern das Wohlbefinden. Mindestens ein Mal im Monat findet eine besondere Veranstaltung wie z.B. ein Gourmetabend, ein interessanter Vortrag oder eine Buchlesung statt. Regelmäßige Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahrszeitliche Feste runden das Angebot ab.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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