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KerVita Senioren-Zentrum Am Tierpark


Stralsund ist eine grüne, vom Wasser geprägte Stadt. Genau dies macht auch die Lage des neuen, modernen und komfortablen KerVita Senioren-Zentrums „Am Tierpark“ aus. Der beliebte Stadtwald, der Moorteich und auch der Tierpark befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die historische Altstadt ist mit der Buslinie 2 in wenigen Minuten bequem zu erreichen. So können unsere Bewohner weiter am städtischen Leben teilhaben – bei gleichzeitiger qualifizierter und liebevoller Pflege durch unser examiniertes Fachpersonal. Ausgezeichnete Betreuung und geschmackvolles Ambiente gehen bei uns Hand in Hand, damit Sie sich jederzeit wohl und geborgen fühlen.

Im neuen Senioren-Zentrum „Am Tierpark“ können Sie sich ab dem Tag Ihres Einzugs auf die angenehmen Seiten des Lebens konzentrieren. All die Dinge, die Ihnen Mühe bereiten, nehmen wir Ihnen gerne ab. Unsere Einrichtung kombiniert alle Vorzüge aus Service und Lebensqualität, bietet Geborgenheit und schafft Ihnen ein behagliches Zuhause. Wir möchten für Sie einen neuen Lebensmittelpunkt schaffen, den Sie als Ihr Zuhause schätzen lernen. Dafür steht Ihnen unser qualifiziertes Pflegepersonal mit seiner hohen Sozial- und Fachkompetenz engagiert zur Seite. Mit viel Herz und persönlichem Einsatz kümmern wir uns um Ihr Wohlergehen und schenken Ihnen gerne jederzeit ein offenes Ohr.

Sie möchten Ihren Lebensabend in einem geselligen Umfeld genießen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir möchten unsere Bewohner aktivieren und ihnen ein Stück Lebensqualität schenken. Durch eine Vielzahl von Veranstaltungen und ein großes Freizeitangebot fördern wir gezielt den Austausch zwischen den Generationen. Wir planen, mit verschiedenen Einrichtungen, Vereinen aber auch Privatpersonen in der Umgebung zusammen zu arbeiten. Auf regelmäßigen Ausflugstouren in die Altstadt sowie ins grüne Umland werden wir gemeinschaftlich reizvolle Ziele entdecken. Gemütliche Aufenthaltsräume laden Sie jederzeit zum Austausch mit Gleichgesinnten bei einer Tasse Kaffee oder Tee ein.

Ein Zuhause finden wir überall da, wo Menschen sind, denen wir vertrauen können, die sich um uns und unsere Bedürfnisse kümmern. Ein lebendiges Wohlfühlambiente entsteht vor allem durch die persönliche Zuwendung von liebenswürdigen und hochmotivierten Pflegekräften, die sich viel Zeit für Ihre individuellen Belange nehmen. Daher legen wir großen Wert auf besonders gut geschulte Mitarbeiter, die neben ihrer fachlichen Kompetenz vor allem Herzlichkeit und Verständnis mitbringen. Uns ist wichtig, dass Sie sich rundum gut aufgehoben fühlen. Daher steht unser Pflegeteam in ständigem Kontakt mit den behandelnden Ärzten und kümmert sich um Ihre Versorgung durch Fachärzte und Apotheken vor Ort.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.249,89 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   KerVita Senioren-Zentrum Am Tierpark
  • Anschrift Barther Str. 29
  •   18437 Stralsund

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