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Senioren-Zentrum Haus Reppenstedt


Vor den Toren Lüneburgs, mitten im Grünen und doch zentral in Reppenstedt liegt das moderne und komfortable KerVita Senioren-Zentrum „Reppenstedt“. An historischer Stelle ist auf dem Gelände des alten Petersen Hofes eine Pflegeeinrichtung entstanden, die neben einer behaglichen Atmosphäre und einem stilvollen Ambiente, ein erstklassiges Angebot an Pflege- und Serviceleistungen verspricht. Das neue Senioren-Zentrum mit seinen geräumigen Zimmern und großzügigen Grünanlagen bietet viel Platz für Erholung und versprüht Residenzcharakter. Eine qualifizierte Betreuung durch das liebevolle Personal rundet das Bild einer modernen und zuverlässigen Pflegeeinrichtung ab.

Im Senioren-Zentrum „Reppenstedt“ sind Sie jederzeit gut umsorgt und können sich vom ersten Tag an auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren. Wir bieten Ihnen die Freiräume, die Sie sich wünschen, ohne Sie dabei allein zu lassen. Dinge, die Ihnen Mühe machen, nehmen wir Ihnen gerne ab. Dafür steht Ihnen unser liebevolles Personal mit seiner hohen Sozial- und Fachkompetenz rund um die Uhr zur Verfügung. Wir sind für Sie da und tun alles, damit Sie sich bei uns wohl und geborgen fühlen. Die Qualität unserer Pflege messen wir an der Zufriedenheit unserer Bewohner. Bei uns finden Sie in einer angenehmen Gemeinschaft aus Gleichgesinnten ein behagliches Zuhause, das Ihnen Wärme und Geborgenheit vermittelt.

Freizeit gemeinsam gestalten. Unser abwechslungsreiches Freizeitangebot bietet Ihnen viel Freude und Lebensqualität. Wir möchten unsere Bewohner auch im Alter aktiv halten und den Austausch zwischen den Generationen fördern. Auf regelmäßigen Ausflugstouren in die Lüneburger Innenstadt, nach Hamburg sowie in die Lüneburger Heide können Sie reizvolle Ziele in der Umgebung entdecken. Im Haus laden Sie zahlreiche, gemütliche Gemeinschaftsräume jederzeit zum Beisammensein mit Gleichgesinnten ein. Außerdem haben Sie die Möglichkeit an vielfältigen Gruppenaktivitäten, wie Gymnastik, Gedächtnistraining, Basteln, Singen, Gruppenspielen oder Gottesdiensten teilzunehmen. Ob Geburtstage, Fasching, Ostern oder Weihnachten – auch die großen Feste des Jahres feiern wir gerne mit Ihnen zusammen.

Wir schenken Ihnen Sicherheit durch Nähe. Das Wohlergehen unserer Bewohner steht bei uns im Mittelpunkt. Dazu gehört neben einer erstklassigen Ausstattung des Senioren-Zentrums ebenso eine liebevolle Pflege durch unser motiviertes Personal. Gegenseitige Wertschätzung, Nähe und Vertrauen bestimmen das Handeln unserer Pflegekräfte. Durch die persönliche Zuwendung entsteht ein lebendiges Wohlfühlambiente. Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre individuellen Wünsche oder Sorgen. Wir garantieren eine umfassende Pflege in jeder Situation. Damit Sie sich vom ersten Moment an bei uns gut aufgehoben fühlen, stehen unsere Pflegekräfte in ständigem Kontakt mit den behandelnden Ärzten und kümmern sich um Ihre Versorgung durch Fachärzte und Apotheken vor Ort.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.594,85 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Zentrum Haus Reppenstedt
  • Anschrift Eschenweg 1
  •   21391 Reppenstedt

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Rabea Petry

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Petra Scheer

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