Die Park Residenz Wohnstift Bad Pyrmont ist idyllisch am Rande des Kurparks gelegen, auf einem 19.000 m² großen Naturareal, in herrlicher Wohnlage. Unsere Stärke ist das freundliche, warmherzige, fast familiäre Verhältnis zu den Bewohnern. Dazu gehören unter anderem kurze Ansprechwege bei allen Fragen und Anliegen sowie wertschätzende Gespräche.
Wir bieten 214 helle und freundliche Apartments unterschiedlicher Größe an, in denen Sie individueller Komfort und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erwarten. Viele verschiedene Grundrisse bieten dabei Raum für individuelle Einrichtungsideen, z.B. mit eigenen, vertrauten Möbelstücken. Das abwechslungsreiche Freizeitprogramm macht jeden Tag zu einem Erlebnis. Entspannung erfahren Sie im parkähnlichem Garten, auf der Terrasse oder beim Schwimmen im eigenen Sole-Gemisch-Bad mit Sauna-Bereich.
Die Park Residenz verfügt im Betreuten Wohnen/ Pflegewohnen über 214 barrierefreie Apartments mit 1, 2 oder 3 Zimmern von 26 bis 90 m² Größe. Darüber hinaus bieten wir viele Gästezimmer für Probebewohner und Angehörige an. Jede Wohnung ist mit Balkon/Loggia, einer funktionellen Einbauküche, einem Duschbad mit rutschfesten Fliesen, einer Notrufanlage (ab 2 Zimmer mit Notruffinger), Telefon- sowie TV-Satellitenanschluss und eigenem Briefkasten ausgestattet. W-Lan ist möglich. Geräumige Flure mit hölzernen Handläufen bestimmen das Bild auf jeder Etage, die natürlich alle mit dem Aufzug zu erreichen sind. Die Wohnungen sind auch möbliert mietbar. Sie können auf eine Vielzahl von Serviceleistungen zurückgreifen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die Wäsche samt Bügeln oder einer unserer Mitarbeiter erledigt Behördengänge für Sie.
In unserer Residenz haben Sie auf der einen Seite Ihr privates Reich und gleichzeitig umfangreiche Sicherheiten und Serviceangebote auf der anderen Seite. Dazu gehört auch ein Ambulanter Dienst, der Sie dann unterstützt, wenn Sie darauf angewiesen sind. Somit können Sie trotz Pflegebedarf dank Pflegewohnen weiterhin in Ihrem Apartment leben. Und bei höherem Pflegebedarf steht ein Pflegebereich mit 68 Pflegeplätzen zur Verfügung, überwiegend in hellen Einzelzimmern, Hier werden Sie rundum fürsorglich gepflegt und bestens medizinisch versorgt.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas bis 140 kg | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.655,08 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Bad Pyrmont oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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