So leben Sie
Die Pflege-Residenz „Am Alten Rathaus“ wurde im April 2016 eröffnet. Das neue Gebäude bietet daher alle Voraussetzungen und Annehmlichkeiten, die in der Pflege heute von Bewohnern und Angehörigen erwartet werden. Die Residenz strahlt eine angenehme Hotelatmosphäre aus. Schon im Foyer wird die Großzügigkeit der Raumplanung sichtbar. Das offene frei zugängliche Empfangspult mit Barrierefreiheit ist auch für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen.
Unsere Pflege-Residenz ist in überschaubare Einheiten eingeteilt. So entsteht eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, in der sich die Menschen gleich wohl fühlen.
Ein stimmiges beleuchtungs- und Farbkonzept gibt dem gesamten Haus eine attraktive Handschrift. Der stimmungsvolle Eindruck wird durch ausgewählte Material-und Farbkombinationen unterstrichen. Das gilt auch für unseren großen Speisesaal, der mit großflächigen Bildern für Harmonie und angenehme Ausstrahlung steht, und die vielen Aufenthaltsbereiche, die Räume für Begegnung sind. Selbstverständlich sind alle Räume barrierefrei zu erreichen.
Unsere Wohlfühl-Residenz liegt direkt in der Innenstadt, gegenüber dem Alten Rathaus. Zur Fußgängerzone sind es nur wenige Minuten. Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe der Residenz. Gleich gegenüber gibt es ein nettes Café, ein italienisches Restaurant und zahlreiche attraktive Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß gut und bequem zu erreichen. Das gilt auch für Ärzte, Apotheke etc.
In der Residenz gibt es für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen Frisör-und Kosmetiksalon, und auch die mobile Fußpflege bietet bei uns „Am Alten Rathaus“ ihre Leistungen an. Für Schönheit und Wohlbefinden ist also bestens gesorgt.
Eine schöne Außenterrasse und der geschützte Bauerngarten laden unsere Bewohnerinne und Bewohner zum Erholen, Spazierengehen und Plauschen in.
Für demenziell erkrankte Menschen steht in unserer Wohlfühl-Residenz eigens ein geschützter Bereich mit besonderem Flair zur Verfügung.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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