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Seniorenresidenz Zur Baumschule


In der im Neubaugebiet liegenden Seniorenresidenz „Zur Baumschule" können bis zu 55 Bewohner leben. Ihnen stehen hauptsächlich Einzelzimmer zur Verfügung, die alle über ein barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bad verfügen. Eheleute haben die Möglichkeit, auch bei Pflegebedürftigkeit weiterhin zusammenzuwohnen: Mit einem Vorflur, einem Bad mit zwei Waschenbecken sowie zwei Räumen, die als Wohn- und Schlafzimmer genutzt werden können, bieten die Pflegeappartements genügend Komfort für ein Ehepaar. Die Zimmer mit dem Parkett ähnlichen Fußboden sind mit Bett, Schrank, Nachttisch, einem Tisch und zwei Stühlen ausgestattet. Lieblingsmöbel können die Bewohner natürlich mitbringen. Großzügige Wohnküchen bieten gemeinsame Aktivitäten wie Kochen und Backen. Therapeutische Angebote mit Gymnastik und Gedächtnistraining finden regelmäßig im Therapieraum statt. Die gemütliche Cafeteria im Haus lädt für ein nettes Beisammensein mit Angehörigen und Freunden ein.

Darüber hinaus verfügt die Seniorenresidenz „Zur Baumschule" über einen beschützten Bereich für demenziell erkrankte Senioren. Durch eine Tür mit Trickschloss ist der Wohnbereich im Erdgeschoss von den weiteren Räumlichkeiten des Untergeschosses in der Seniorenresidenz abgetrennt. „Ein Verlassen des Wohnbereiches ist nur in Begleitung oder mit Hilfe möglich", erklärt Einrichtungsleiterin Melanie Thöben. Der direkte Zugang zum Garten lädt jedoch zu jeder Zeit zu einem Spaziergang an der frischen Luft ein und trägt dem erhöhten Bewegungsdrang Rechnung.

Insgesamt verfügt der geschützte Demenzbereich über 17 Plätze, die vorwiegend auf Einzelzimmer aufgeteilt sind. Zwei Wohnküchen mit Sitzecken und großen Esstischen bilden das Zentrum des Wohnbereichs. Die Bewohner werden den ganzen Tag von geschultem Personal begleitet und verbringen den Tag in Gemeinschaft, essen und kochen gemeinsam und meistern zusammen alltagsnahe Tätigkeiten. Zum therapeutischen Angebot im Demenzbereich gehört ein Wochenplan, der den Bewohnern eine Tagesstruktur mit festen Ritualen beim Essen und ein auf die Person angepasster Tagesablauf mit individuellen Aufsteh- und Zubettgehzeiten anbietet. Feste Bestandteile des Wochenplans sind auch Bewegungsangebote wie Gymnastik und ein abendlicher Spaziergang, Haushaltstätigkeiten wie Backen und Angebote zum Gedächtnistraining.

Die Seniorenresidenz "Zur Baumschule" wurde vom Magazin FOCUS als eines der besten Pflegeheime Deutschlands 2016 ausgezeichnet.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenresidenz Zur Baumschule
  • Anschrift Zur Helle 28
  •   26826 Weener

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