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Comunita Seniorenhaus Sophia


Das Seniorenhaus Sophia liegt im Herzen der Gemeinde Bergkamen, angrenzend an das Waldgebiet Lüttke Holz. In direkter Umgebung des Waldes befinden sich die Haltestellen Erich-Ollenhauer-Straße und Gymnasium des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Stadttmitte von Bergkamen ist fußläufig zu erreichen und bietet ein breites Spektrum an Einkaufsmöglichkeiten. Nicht weit entfernt finden Sie den Beversee, einen Waldsee mit rund 700 m Länge, 100 m Breite und einer Tiefe von bis zu 6 m. Der Beversee ist Teil des gleichnamigen, etwa 100 Hektar großen, Naturschutzgebietes, einem von drei Naturschutzgebieten in Bergkamen.

Ein weiteres Freizeitvergnügen in der Nähe ist die Marina Rüthe. Der gut besuchte Yachthafen am Datteln-Hamm-Kanal in Bergkamen ist immer einen Ausflug wert.

Das Seniorenhaus Sophia ist ein neues, familiär gehaltenes, freundliches und offenes Haus. Als fest verankerter Teil der Region, erfährt die Einrichtung Unterstützung von Schulen, Vereinen, Kindergärten und Anwohnern.

Das Seniorenhaus Sophia besticht durch seine hellen und freundlichen Wohnbereiche und verleiht durchweg eine positive Atmosphäre. Die Architektur des Seniorenhauses ist optimal in das Wohngebiet integriert. Des Weiteren verfügt das Seniorenhaus Sophia über einen großen Veranstaltungsraum.

Er wird regelmäßig durch den hauseigenen Sozialdienst, sowie durch Angehörige und außenstehende Ortsgruppen genutzt. Auch der äußerst großzügige Innenhof und die großen Balkone laden zum gemütlichen Beisammensein ein. Die Kooperation mit einer Reha – Einrichtung ist ein Bestandteil unseres Versorgungskonzeptes.

Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird. Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von einem Friseur und dem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Comunita Seniorenhaus Sophia
  • Anschrift Lüttke Holz 26
  •   59192 Bergkamen

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