Das Seniorenwohnen Hemau ist ein modernes Gebäude mit wunderschönen erlebnisreichen Sinnesgärten. Auf allen drei Stockwerken laden Terrassen oder großen Gemeinschafträume zum geselligen Beisammensein ein. Auf allen hübsch dekorierten Fluren finden sich gemütliche Nischen mit Sitzgruppen und Wohnzimmeratmosphäre, wo man Zeitung lesen kann oder sich zum Plaudern trifft. Das Haus mitsamt den Außenanlagen ist behindertengerecht konzipiert. Aufzüge in alle Etagen und flache Gehwege rings ums Haus sorgen dafür, dass Sie überall bequem und mühelos hinkommen. Die Bushaltestelle – nur zwei Minuten vom Haus entfernt – ermöglicht einen unkomplizierten Ausflug in die schöne Umgebung.
Die Stadt Hemau liegt inmitten der Gesundheitsregion Regensburg. Der Ort befindet sich auf dem bewaldeten Bergrücken zwischen der Altmühl und der Schwarzen Laber, im Zentrum des historischen „Distriktus Tangrintel“, an der seit dem 12. Jahrhundert bestehenden Handelsstraße Frankfurt - Würzburg - Nürnberg - Regensburg - Passau, der heutigen Bundesstraße 8. Sie ist von Regensburg 28 km und von Nürnberg 77 km entfernt. Die Wälder und die Hochebene des sogenannten Tangrintel wirken beruhigend. Bei langen Spaziergängen im Laber-Tal mit seinen uralten Mühlen und Hammerwerken findet der Besucher Entspannung, und die skurrilen Felsformationen erfreuen das Auge.
In Hemau wird Klimaschutz großgeschrieben. Seit Dezember 2008 wird Hemau auch als Solarstadt bezeichnet. Der Solarpark auf einem ehemaligen Militärgelände besteht aus 32000 Solarmodulen, die insgesamt 1150 Haushalte mit Solarenergie versorgen. Somit trägt die Anlage dazu bei, pro Jahr 3550 Tonnen CO2-Austoß einzusparen.
Aber auch kulturell hat die Stadt einiges zu bieten. So kommen zum Beispiel tausende Besucher in die Tangrintel-Hauptstadt, um Fasching zu feiern und sich den Gaudiwurm anzusehen, der mit zahlreichen Fahrzeugen und Fußgruppen immer eine große Attraktion ist.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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