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Rotkreuzheim


1958 wurde das ROTKREUZHEIM erstmalig in Betrieb genommen. In der Folge entstanden mehrere Erweiterungsbauten. Der bestehende Gebäudekomplex wurde 1996 bis 1998 generalsaniert.

Auf Grund der langen Tradition unseres Hauses gibt es Bewohner, welche heuer das 25. Heimjubiläum feiern (bisheriger Rekord 33 Jahre). Ebenso verhält es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: 10, 20 oder 30 Jahre Betriebszugehörigkeit sind keine Seltenheit.
Viele unserer Pflegefachkräfte, darunter auch die meisten Wohnbereichsleitungen, sind länger als 10 Jahre im Rotkreuzheim tätig und haben sich bewährt. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Hilfskräfte in der Pflege, für die hauseigene Reinigung und Hauswirtschaft sowie für die bekannt gute hauseigene Küche.

Viele unserer Bewohner kennen unser Haus, lange bevor sie bei uns einziehen. Sie besuchen unseren offenen Mittagstisch oder bestellen sich Essen auf Rädern. Unsere Sozialstation (untergebracht im betreuten Wohnen KÖNIGSGARTEN – Udetstraße in der Nähe des Rotkreuzheimes) betreut viele unserer zukünftigen Bewohner im Vorfeld des Heimeinzuges. Die Tagespflege im Rotkreuzheim ermöglicht, dass pflegebedürftige Personen tagsüber gut betreut und versorgt sind, am Abend aber wieder nach Hause kommen. In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bieten wir die Möglichkeit, dass pflegende Angehörige auch einmal Urlaub machen können oder im Falle eines eigenen Krankenhausaufenthaltes die Versorgung ihres Betreuten sichergestellt ist.
Der Fahrdienst des BRK Kreisverbandes mit seiner Flotte von mehr als 16 Fahrzeugen bietet Liegendtaxifahrten, Behindertenfahrten im Rollstuhl sowie einen begleiteten Fahrdienst. Die Einsatzzentrale des Fahrdienstes befindet sich im Rotkreuzheim. Ebenso im Rotkreuzheim befindlich ist auch die Hausnotrufzentrale für Niederbayern und die Oberpfalz und dem zugehörigem Hausnotrufdienst für Stadt und Landkreis Regensburg.
Ein eigenständiger Wohnbereich für jüngere und an MS erkrankte Personen mit maximal 20 Plätzen rundet unser Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Rotkreuzheim
  • Anschrift Rilkestr. 8
  •   93049 Regensburg

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