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Pro Seniore Residenz Oberau


Im Schatten der Zugspitze, inmitten der Berge und mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen – das ist unsere Pro Seniore Residenz Oberau. 
Unsere Residenz liegt in einem ansprechenden Wohngebiet und ist umgeben von einer schönen Parkanlage mit altem Baumbestand und einem kleinen See. Von hier aus haben Sie einen sehr schönen Ausblick auf den Rißkopf, den Wank, die Dreitorspitze, den Kramer, die Alpspitze und die Zugspitze. Das Flüsschen Loisach können Sie bequem zu Fuß zu erreichen, und auch der Bahnhof ist lediglich 200 Meter vom Haus entfernt. 
Die Ausstattung unseres Hauses ist großzügig und elegant: Ein heller Gebäudekomplex, ein herrlicher Park mit Spazierwegen und großem Teich, ein Restaurant mit Sonnenterrasse, die Alpenlounge und ein Friseursalon – all das gehört in unserer Residenz zum Standard. 
Mit viel Herz und Sachverstand sind die Mitarbeiter der Residenz Ambiente für Sie da – sowohl in unserem Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Letzteres bietet sich für diejenigen an, die nur ab und an Hilfe benötigen und sich sicher fühlen möchten, aber trotzdem die Privatsphäre eigener vier Wände genießen wollen. Auch für den Fall, dass Sie dauerhaft Unterstützung eines Ambulanten Pflegedienstes benötigen, können Sie dank unserem Pflegewohnen weiterhin im eigenen Apartment leben.
Unser Apartmentbereich umfasst  88 helle Ein-, Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Apartments mit einer Größe von 28 bis 64 qm. Sämtliche Apartments verfügen über ein seniorengerechtes Bad mit Dusche/ WC und teilweise Balkon oder Terrasse. Sie sind überwiegend mit einer Küchenzeile oder Kochnische ausgestattet. Selbstverständlich sind die notwendigen Anschlüsse in der Küche sowie ein Telefonanschluss vorhanden.
Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt unser 24-h-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Oberau
  • Anschrift Loisachauenstr. 5
  •   82496 Oberau

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