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SeniorenWohnen Kieferngarten


Im Seniorenwohnen Kieferngarten können bis zu 700 Senioren ihren Ruhestand mit einer Rundumversorgung genießen. Das was wir tun macht uns Freude, und das spüren unsere Bewohner im täglichen Umgang. Die Gemeinschaft im Haus ist geprägt durch Herzlichkeit und Freundlichkeit.

Das Seniorenwohnen Kieferngarten befindet sich in München-Freimann im Norden der Stadt. Inmitten einer 30.000 qm großen Parkanlage mit Brunnen und Kleintiergehege liegen drei Gebäude mit Appartements, der Wohnbereich Pflege und unser großzügiger Konzert- und Theatersaal. Die Lage des Hauses ist angenehm ruhig, aber dennoch sehr verkehrsgünstig. Über eine kleine Unterführung haben Sie direkten Zugang zur U-Bahnhaltestelle der Linie U6 und mehreren Buslinien. So erreichen Sie das Zentrum von München oder attraktive Einkaufscenter innerhalb weniger Minuten. Auch die Autobahn A9 München-Nürnberg ist ganz in der Nähe, vom Verkehr allerdings hört man hier nichts.

München, die Weltstadt mit Herz, wie sie mit Recht genannt wird. Eine Millionenstadt mit ganz besonderem Flair. Ob Trachten, Schweinebraten oder Weißwurst, hier in Bayern werden Traditionen noch gepflegt. Der Marienplatz mit seinem wunderschönen neogotischen Rathaus, an dessen Fassade täglich das hübsche Glockenspiel die Menschen zum Innehalten veranlasst, die Frauenkirche und der Alte Peter, die beiden Wahrzeichen der Stadt, das Deutsche Museum, der berühmte Viktualienmarkt und der Englische Garten prägen das Stadtbild.

Das Seniorenwohnen Kieferngarten ist ein Ort, an dem Sie sich schnell zuhause fühlen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis als modernes Dienstleistungsunternehmen, für Sie eine optimale Betreuung sicherzustellen, auf Ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen und Ihre Gewohnheiten zu respektieren. Genießen Sie Ihren Ruhestand in einer vertrauten Atmosphäre. Leben Sie ein selbständiges Leben mit der Sicherheit, Hilfe und Unterstützung zu erhalten, wenn Sie es brauchen. Fühlen Sie sich unabhängig und daheim, mit eigener Türanlage, eigenem Briefkasten, eigenem Schlüssel und einer Notrufanlage für den Fall der Fälle. Freuen Sie sich auf ein angenehmes Leben in den eigenen vier Wänden bei all den Vorteilen, die wir Ihnen bieten. Das Seniorenwohnen Kieferngarten verfügt über 122 Zweizimmer- und 401 Einzimmer-Appartements.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.898,75 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Kieferngarten
  • Anschrift Bauernfeindstr. 15
  •   80939 München

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