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Wohnstift Freiburg


Stadtnah zu Freiburg und doch eingebettet in eine idyllische Naturlandschaft – das ist unser Wohnstift Freiburg. Das Flüsschen „Dreisam“ sprudelt unterhalb unserer grünen Parkanlage. Von unserer Sonnenterrasse aus blicken Sie auf die Höhen des Südschwarzwaldes. Arztpraxen, Friseur und Fußpflegestudio befinden sich auf dem Residenz-Gelände. Die nächste Bushaltestelle befindet sich zudem direkt vor der Tür und der nächste Straßenbahnanschluss ist fußläufig in circa 10 Minuten erreichbar.
Zum Standard unseres Hauses gehört unter anderem die große Sonnenterrasse mit gepflegter Gartenanlage, ein großzügiger Fitnessbereich mit Sauna und Schwimmbad, unser „Hirzberg-Lädle“ mit Bestell- und Bringservice, das Café Tiffany und vielfältige Salons und Clubräume.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen umfasst 170 Ein- bis Vier-Zimmer-Apartments von 27 bis 95 qm – natürlich mit eigenem Bad inklusive Dusche und WC. Die Apartments verfügen über eine Einbauküche und teilweise über eine Terrasse oder einen Balkon. Zusätzlich bieten sie Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Zusätzlich können Sie Frühstück, Mittagessen und Abendessen einzeln oder als Monatsabonnement buchen.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr. Unser hauseigener Ambulanter Pflegedienst betreut Sie bei Bedarf rund um die Uhr.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Wohnstift Freiburg
  • Anschrift Rabenkopfstr. 2
  •   79102 Freiburg/Breisgau

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