Zentrumsnah und doch direkt am Neckar, in einem Wohngebiet des Heilbronner Ortsteils Sontheim, liegt unsere Pro Seniore Residenz. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Restaurants und Ärzte sowie kulturelle Einrichtungen sind in unmittelbarer Nähe.
Die beiden gegenüberliegenden Gebäude der Residenz sind durch eine üppig begrünte Gartenanlage mit Sinnenwand, Brunnen und Haustiergehegen verbunden. Die große Sonnenterrasse und die schattigen Sitzgruppen laden zum gemeinschaftlichen Verweilen im Grünen ein.
Das einladende Apartment-Haus zeichnet sich vor allem durch die gemütliche Bibliothek, den Fitnessraum und das Café aus. Zusätzlich laden das behagliche „Wohnzimmer“ und viele bequeme Sitzecken zum gemeinschaftlichen Plausch ein.
Bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen – egal ob in einem unserer ansprechenden Apartments oder in einem hellen freundlichen Pflegezimmer.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen besteht aus 50 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 22,88 bis 66,8 qm – natürlich mit seniorengerechtem Bad inklusive Dusche und WC. Die Apartments verfügen teilweise über eine Küchenzeile oder Kochnische. Zusätzlich bieten sie Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.
Zusätzlich bietet Ihnen ein ambulanter Pflegedienst bei Bedarf die nötige Unterstützung, sodass Sie auch mit Pflegebedarf weiter in Ihrem Apartment leben können. Und falls Sie irgendwann doch mehr Unterstützung brauchen, wechseln Sie einfach in eines unserer Pflegezimmer – so bleiben Sie in Ihrem gewohnten Zuhause und müssen sich nicht einmal wesentlich umgewöhnen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Heilbronn oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum