Das Seniorenzentrum Emmaus liegt in der rund 900 Seelen zählenden Schwarzwaldgemeinde Haiterbach- Beihingen, der „Türklinke zum Nordschwarzwald“. Beihingen, 1292 erstmals urkundlich erwähnt, liegt im Tal der Waldach, in einem Landschaftsgebiet, wo Schwarzwald und Gäu zusammentreffen.
EMMAUS, ein Name der zugleich Programm für uns ist. EMMAUS ist von dem hebräischem Wort „hammath“ abgeleitet und bedeutet schlicht und einfach: „warme Quelle“.
Nun ist Haiterbach-Beihingen zwar kein Kurort, wo es warme Quellen gibt, aber für die Gründer des Altenzentrums war eines klar: Dieses Haus soll ein Platz sein, wo ältere Menschen sich wohl fühlen können. „Warme Quelle“ (EMMAUS) bedeutet für sie: hier soll ein Platz sein, wo Menschen Wärme, Liebe und Geborgenheit erfahren.
Außerdem war EMMAUS ein Ort in Israel, wo Jesus Christus nach seiner Auferstehung Menschen ganz plötzlich begegnet ist- Vorher waren sie resigniert, entmutigt und ohne richtige Lebensperspektive. Doch nachdem sie eine ganz persönliche Begegnung mit Jesus Christus hatten, waren sie ganz verändert. Jetzt waren sie mit Hoffnung, Freude und Lebensmit erfüllt. Ihr Leben hatte eine klare Zielrichtung bekommen.
Und das soll auch hier im Haus geschehen. Auch heute ist es möglich, dass Menschen durch eine persönliche Begegnung mit Gott eine ganz neue Lebensperspektive bekommen. Menschen dürfen erleben, dass sie auch im Alter, wenn die körperlichen Kräfte nachlassen, von Gott geliebt und getragen werden. Wer Gott persönlich kennt und die Hoffnung des ewigen Lebens hat, kann eine würdevolle und gesegnete Zeit auch im Alter erleben. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir regelmäßig Andachten und Gottesdienste im Haus anbieten, zu denen jeder herzlich eingeladen ist.
Bei schönem Wetter zieht es die Bewohner natürlich in den großen Park, der sich rückwärtig an das Seniorenzentrum anschließt. Eine große Sonnenterrasse, Parkbänke, ein Pavillon und die herrliche Natur lassen die Stimmung aufleben und gesundheitliche Probleme vergessen. Ein spezieller, dementengerechter Garten mit Rundweg und vielen Sitzgelegenheiten ist eine Attraktion im Seniorenzentrum Emmaus. Außerdem können die Bewohner im Rahmen der Beschäftigungstherapie in Hochbeeten ihren gärtnerischen Neigungen nachgehen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 2.620,92 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Haiterbach-Beihingen oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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