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Pro Seniore Residenz Am Steinhübel


Ruhig in einem Wohngebiet in der Nähe der Uniklinik von Homburg gelegen, in einem ehemaligen Hotel und einer Reha-Klinik - das ist unsere Pro Seniore Residenz Am Steinhübel. Durch die sehr gute Verkehrsanbindung ist das nahe gelegene Stadtzentrum mit zahlreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten bequem und schnell zu erreichen.
Eine mit abwechslungsreichen, großteils rollstuhlgerechten Wegen angelegte Parkanlage umgibt unsere Residenz. Im Sommer lädt das Gartencafé zum gemeinschaftlichen Verweilen inmitten der Natur ein, Sportmöglichkeiten bietet ein Fitnesspark mit einer Boule-Bahn. Der helle und freundliche Innenbereich unserer Residenz ist geschmackvoll eingerichtet und liebevoll dekoriert. Ein Rezeptionsbereich mit Hotelcharakter, das gemütliche Restaurant mit offenem Kamin und Cafeteria sowie großzügige Therapiebereiche - all das gehört bei uns zum Standard.
Ob in einem hellen Pflegezimmer oder in einem Apartment im Betreuten Wohnen – hier haben wir einen Ort geschaffen, der älteren Menschen das bietet, was sie jetzt brauchen: ein sicheres und gemütliches Zuhause, in dem sie ihre Ruhe genießen können und dennoch niemals einsam sind. Frei von Verpflichtungen – dafür mit Hotelkomfort.
Ältere Menschen benötigen neben einer Wohnmöglichkeit, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, vor allem Unterstützung im Alltag. Deshalb erleichtern wir mit unserem lückenlosen Service den Alltag unserer Bewohner: vom kleinen Handgriff bis zur großen Hilfe. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 40 Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments von 19 bis 42 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. Und in allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel. Dabei ist jedes Apartment seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Schließlich sollen sich unsere Bewohner bei uns wohlfühlen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Am Steinhübel
  • Anschrift Steinhübel 8
  •   66424 Homburg/Saar

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