Das Senioren-Zentrum St. Georg ist Teil des lebendigen Generationenzentrums am Limburger Werkstadt-Kreisel. Wir sind unter demselben Dach beheimatet wie das Haus für betreutes Wohnen und die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt.
Zusammen mit den Bewohnern des betreuten Wohnens und den Kindern aus der Villa Kunterbunt unternehmen wir viel – wir singen, basteln und feiern die Feste im Jahreskreis zusammen. Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das aktive Gemeinschaftsleben Limburgs eingebunden und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit.
Das Senioren-Zentrum St. Georg zeichnet sich besonders durch seine ansprechende, freundliche und farbenfrohe Raumgestaltung aus. Unsere gemütlichen Wohngruppen verteilen sich auf verschiedene Etagen, die zur besseren Orientierung in unterschiedlichen Farben gehalten sind.
Beliebter und belebter Treffpunkt bei unseren Bewohnern und Besuchern ist das öffentliche Café, in dem wir verschiedene Kaffeespezialitäten und unseren selbstgebackenen Kuchen anbieten, sowie der große Saal im Erdgeschoss.
Hier veranstalten wir regelmäßig Gottesdienste, bieten unseren Bewohnern verschiedene Freizeitaktivitäten an und organisieren kulturelle Veranstaltungen, zu denen wir natürlich auch Angehörige und Besucher immer wieder gerne begrüßen. Zudem laden wir hier zu hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein.
In unseren Wohngruppen stehen Ihnen zahlreiche liebevoll gestaltete Speise- und Gemeinschaftsräume, unsere nostalgisch eingerichteten Wohnküchen sowie gemütliche Sitzecken zur Verfügung. Hier können Sie sich mit Ihren Angehörigen und Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum Plausch verabreden, einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen.
Der Höhepunkt unseres Senioren-Zentrums ist die sonnige Dachterrasse mit ihren tollen Hochbeeten, die wir im Sommer gemeinsam mit unseren Bewohnern bepflanzen und pflegen. Von hier haben Sie auch einen fantastischen Blick auf den Limburger Dom.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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