Das Senioren-Zentrum Theißtal Aue liegt im Herzen des schönen Taunus in der beschaulichen Gemeinde Niedernhausen. Die landschaftlich sehr reizvolle Lage unseres Senioren-Zentrums inmitten eines grünen Taunustals und in unmittelbarer Nähe zu einem idyllischen Waldsee ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.
Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das lebendige Gemeinde- und Vereinsleben Niedernhausens eingebunden und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit.
Das Zentrum von Niedernhausen mit seinen Geschäften, Cafés und Restaurants ist gut mit dem Auto oder Bus erreichbar. Auch das Rhein-Main-Theater, in dem regelmäßig Musicals aufgeführt werden, sowie das Naherholungsgebiet Taunus sind gut angebunden und immer einen Ausflug wert.
Das Senioren-Zentrum Theißtal Aue zeichnet sich besonders durch seine idyllische Lage sowie eine moderne und niveauvolle Raumgestaltung aus. So verleihen zum Beispiel große Fensterfronten allen Räumlichkeiten eine freundliche und helle Atmosphäre.
Aus jedem Zimmer haben Sie einen fantastischen Blick auf den großzügig angelegten und von unseren Bewohnern liebevoll gestalteten Garten mit Hochbeeten. Zahlreiche Sitzgelegenheiten sowie eine überdachte Laube laden zum Verweilen und gemeinsamen Kaffeetrinken nach einem gemütlichen Spaziergang ein.
Ihren Hobbys können unsere Bewohner in den Gemeinschaftsräumen nachgehen. Beliebter und belebter Treffpunkt ist das Café im Erdgeschoss. Hier können Sie sich mit Ihren Angehörigen und Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden.
Auch auf den Wohnbereichen, die mit allerlei nostalgischen Erinnerungsstücken liebevoll eingerichtet sind, stehen Ihnen bequeme Sitzgruppen zur Verfügung. Zudem verfügt unser Senioren-Zentrum über ein Internetcafé, einen hauseigenen Kaufladen sowie einen im Haus ansässigen Friseur.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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