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Kurzzeitpflegeheim St. Elisabeth


Das Kurzzeitpflegeheim, das 1989 eröffent wurde, befindet sich in einer alten Jugendstilvilla. In diesem außergewöhnlichen Ambiente läßt es sich wohlfühlen. Geborgenheit und das gemeinsame Teilen von Freude und Leid prägen die Atmosphäre des Hauses. Dabei sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stets ein verlässlicher Halt.

Das unter Denkmalschutz stehende Haus wurde liebevoll restauriert und komplett modernisiert. 14 Einzelzimmer, sechs Doppelzimmer sowie weitere gemütliche Gemeinschaftsräume bieten Platz für insgesamt 26 Gäste in der Kurzzeitpflege. Die Zimmer sind hell und freundlich und in ihrer Ausstattung auf die besonderen Bedürfnisse schwer- und schwerstpflegebedürftiger Menschen zugeschnitten. Dazu gehört ein komfortables Bad mit Dusche und WC sowie moderne technische Anlagen. Großzügige Außenterassen am Haus und die herrliche Parkanlage sind ein idealer Ort für Ruhe und Erholung.

Die individuellen Bedürfnisse der Gäste werden, so gut es geht, berücksichtigt. Das Personal sorgt für eine ganzheitliche Pflege, Aktivierung zur selbstständigen Körperpflege, Hilfe beim Essen und Nachtwachenbetreuung. Mobilisierende Angebote wie Gymnastik im Stuhlkreis und Gedächtnistraining werden regelmäßig angeboten.

Unser Kurzzeitpflegeheim Haus St. Elisabeth wurde 1911 von dem Dortmunder Fabrikanten Otto Bolte erbaut. Es handelt sich um eine Jugendstilvilla, die im Naherholungsgebiet Selm-Cappenberg in der Nähe des Schlosses auf einem 6.000 Quadratmeter großen parkähnlichen Grundstück liegt. 1988/ 1989 erfolgte der Umbau zu einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durch den Caritasverband Lünen-Selm-Werne. Im Jahre 2000 schloss sich ein Erweiterungsbau an.

In unserem Kurzzeitpflegeheim Haus St. Elisabeth haben wir Raum geschaffen zum Leben und Wohnen - die fast 100 Jahre alte Jugendstilvilla bietet ein Ambiente, in dem es sich wohl fühlen lässt.

Das unter Denkmalschutz stehende Haus wurde liebevoll restauriert und komplett modernisiert. In der alten Haut mit neuem Kern befinden sich gemütliche Aufenthaltsräume sowie 14 Einzel- und 6 Doppelzimmer für insgesamt 26 Gäste. Die hellen, freundlichen Räume sind mit Telefon- und Kabelanschluss ausgestattet.

Die Ausstattung und Möblierung unterstreicht den Charakter des Hauses und entspricht gleichzeitig den besonderen Anforderungen schwer- und schwerstpflegebedürftiger Gäste. Ein komfortables Bad mit Dusche / WC ist jeweils zwei Zimmern zugeordnet.

Den Mittelpunkt des Hauses bildet das Wohnzimmer mit seinem historischen Kamin aus dem 16. Jahrhundert. Von hier erschließen sich die großzügigen Außenterrassen mit Blick in den herrlichen Park - ein idealer Ort der Ruhe und Erholung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Kurzzeitpflegeheim St. Elisabeth
  • Anschrift Baltimora 16
  •   59379 Selm

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