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Pro Seniore Residenz Lahnstein


In einem ruhigen, gepflegten Wohngebiet am Rande Lahnsteins liegt unsere Pro Seniore Residenz. Ganz in der Nähe befindet sich das Rheinufer für einen entspannten Spaziergang sowie das Stadtzentrum mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.
In der großzügigen Gartenanlage laden der Teich sowie die Sonnenterrassen und die gemütlichen Sitzbänke zum Verweilen an der frischen Luft ein und eine Bocciabahn bietet Gelegenheit zu gemeinschaftlichem Spiel.
In dem hellen und freundlichen Innenbereich der Residenz ist das weitläufige Foyer der zentrale Treffpunkt für Bewohner und Besucher und empfängt jeden mit einer angenehmen und warmen Atmosphäre. Ein lichtdurchflutetes Restaurant mit angrenzender Terrasse, ein Café, die Bibliothek, Therapie- und Aufenthaltsräume und ein Friseur – all das gehört in unserer Residenz ebenso zum Standard.
Unsere Residenz bietet sowohl einen gemütlichen Apartmentbereich für Betreutes Wohnen, als auch helle freundliche Pflegezimmer in unserem Pflegebereich für Langzeit- und Kurzzeitpflege - natürlich mit umfangreichen Serviceleistungen. Zahlreiche Freizeitaktivitäten, kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen, Konzerte, Bewegungsangebote, gemeinsame Projekte mit dem benachbarten Schulzentrum sowie die individuellen Therapiemöglichkeiten runden unser Programm ab.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen umfasst 77 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 24 bis 59 qm – natürlich mit eigenem Bad inklusive Dusche und WC. Die Apartments verfügen über eine Küchenzeile oder Kochnische inklusive Küchenanschlüsse und teilweise über eine Terrasse oder einen Balkon. Zusätzlich bieten sie Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr. Zusätzlich bietet Ihnen ein ambulanter Pflegedienst bei Bedarf die nötige Unterstützung, sodass Sie auch mit Pflegebedarf weiter in Ihrem Apartment leben können. Und falls Sie irgendwann doch mehr Unterstützung brauchen, wechseln Sie einfach in eines unserer Pflegezimmer – so bleiben Sie in Ihrem gewohnten Zuhause und müssen sich nicht einmal wesentlich umgewöhnen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Lahnstein
  • Anschrift Kastanienstr. 2-4
  •   56112 Lahnstein

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