Unsere Pro Seniore Residenz Frankenhöhe liegt idyllisch auf einer Anhöhe, von Feldern umgeben, am Rande eines Wohngebietes im Mainzer Stadtteil Hechtsheim. Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel befinden sich ganz in der Nähe.
Sommerlauben, gemütliche Sitzbänke und ein Springbrunnen laden in der großzügigen Gartenanlage zum Verweilen ein und eine Boulebahn bietet Gelegenheit zu gemeinschaftlichem Spiel und Spaß
Ein lichtdurchflutetes Restaurant, verschiedene Veranstaltungsräume, ein Café, eine gemütliche Weinstube, das Foyer mit Rezeption, eine Bibliothek – all das gehört in unserer Residenz zum Standard. Friseur-, Kosmetik- sowie Fußpflegeservice, ein Residenzchor, regelmäßige Konzerte, Gottesdienste und Modenschauen runden das Angebot unserer Pro Seniore Residenz Frankenhöhe ab.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 233 Ein- bis Drei-Zimmer-Apartments von 22,06 bis 86,78 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. Und in allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Jedes Apartment ist seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Zusätzlich verfügen unsere Wohnungen über eine Küchenzeile oder Kochnische und teilweise Terrasse oder Balkon. Schließlich sollen sich unsere Bewohner bei uns wohlfühlen.
Wir zeichnen uns durch eine ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung aus und bieten ein anspruchsvolles Wohn- und Pflegekonzept unter einem Dach: Betreutes Wohnen und ambulante Pflege, die bei Bedarf im Apartment für mehr Sicherheit und Betreuung sorgt sowie eventuell anschließender Pflege in unserem Pflegebereich mit 102 Pflegeplätzen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Mainz-Hechtsheim oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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