Unser Seniorenhaus Salmtal liegt im beschaulichen Ortsteil Dörbach in der Gemeinde Salmtal. Angrenzend an einen wunderschönen Wald, ermöglicht die idyllische Lage unseres Seniorenhauses ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben auf dem Lande.Das Seniorenhaus sowie unsere Hausgäste sind stark in das Leben Salmtals integriert und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit. Das Dorfzentrum Dörbachs, mit der katholischen Pfarrkirche und einigen Geschäften, ist fußläufig erreichbar.
Nur wenige Kilometer entfernt liegt die Kreisstadt Wittlich mit zahlreichen Geschäften, Cafés und Restaurants. Auch die Naherholungsgebiete in der Ferienregion Moseleifel, wie beispielsweise das Moseltal oder der Hunsrück, sind gut zu erreichen und immer einen Ausflug wert.
Das Seniorenhaus Salmtal zeichnet sich sowohl durch seine Nähe zur Natur und der dörflichen Idylle als auch durch die einzigartige Architektur unseres Hauses aus.
Die Einrichtung ermöglicht eine gemütliche und persönlich geprägte Wohnatmosphäre, die dem Bedürfnis nach individueller Pflege und Geborgenheit in besonderem Maße gerecht wird. Bei der Raumgestaltung haben wir viel Wert auf warme Farben, helle Holz- und andere Naturmaterialien gelegt.
Umgeben ist unser Seniorenhaus von einer wunderschön begrünten Gartenanlage, die mit barrierefreien Wegen und zahlreichen Sitzgelegenheiten zum Spazierengehen, Entspannen und Verweilen einlädt. Besondere Attraktionen sind der wundervolle Gartenpavillon sowie der Wasserfall im Herzen unserer Gartenanlage.
Der Mittelpunkt des gemeinsamen Lebens in unserem Seniorenhaus ist unser gemütlicher Sonnensaal. Hier laden wir regelmäßig zu unseren jahreszeitlichen Festen und zahlreichen Veranstaltungen und Konzerten ein. Ergänzt wird der Sonnensaal durch unseren hellen Wintergarten und das “Vogelnest”.
In unseren Gemeinschaftsräumen können Sie sich mit Ihren Angehörigen, Bekannten und neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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