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Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Trier


Das Senioren-Zentrum liegt im Herzen einer der ältesten und schönsten Städte Deutschlands, in der alten Römerstadt Trier. Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das aktive Gemeinschaftsleben von Trier eingebunden und prägen dessen Stadtbild auf ganz besondere Weise mit.

Unser öffentliches Bistro „Zum Casino“ ist für sein leckeres Kaffee- und Kuchenangebot sowie seinen einladenden Mittagstisch bekannt, sodass wir tagtäglich auch viele Gäste aus der Nachbarschaft begrüßen dürfen.

Die historische Innenstadt Triers mit der berühmten Porta Nigra und zahlreichen weiteren Sehenswürdigkeiten ist von unserem Senioren-Zentrum fußläufig zu erreichen. Auch der größte Nebenfluss des Rheins, die Mosel, sowie der Nells Park mit seinem hübschen Rosengarten laden zum Spazieren und Verweilen ein und sind immer einen Ausflug wert.

Das Senioren-Zentrum Trier zeichnet sich besonders durch seine reizvolle Lage aus. Sie finden uns mitten im Herzen der alten Römerstadt Trier und gleichzeitig mitten im Grünen, denn unser Senioren-Zentrum ist umgeben von einem wunderschönen großen Garten.

Zahlreiche gemütliche Sitzecken und barrierefreie Wege laden hier zum Spazierengehen und Verweilen ein. Zudem haben Sie von jedem unserer hellen und freundlich eingerichteten Zimmer einen fantastischen Blick auf unseren parkähnlich angelegten Garten mit seinen hübschen Blumenbeeten und der großen Vogelvoliere.

Beliebter und belebter Treffpunkt bei unseren Bewohnern ist der lichtdurchflutete Wintergarten. Die mit wunderschöner Glasmalkunst verzierten Fenster verleihen diesem Raum einen ganz besonderen Charme. Lebensmittelpunkt unserer Wohnbereiche sind die bequemen Wohnküchen.

Gerne können Sie sich hier mit Ihren Angehörigen, Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden, einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen. Zudem laden wir hier regelmäßig zu unseren hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein.

Selbstverständlich steht Ihnen unsere hauseigene Wäscherei zur Verfügung. Darüber hinaus besuchen uns regelmäßig ein Friseur, ein Physiotherapeut sowie ein Fußpfleger, von denen Sie sich rundum verwöhnen lassen können.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Trier
  • Anschrift Herzogenbuscher Str. 37
  •   54292 Trier

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