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Seniorenhaus Marienheim


Die Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria und ihre Einrichtungen zeichnen sich durch eine besondere christliche Identität und Wertekultur aus. Um diese auch in Zukunft zu bewahren und zu stärken, haben wir gemeinsam mit den Ordensschwestern die Werte grundlegend festgeschrieben. „Eine klar definierte Wertebasis bildet jetzt und künftig das unverrückbare Fundament für unsere Arbeit“, stellt Thomas Gäde, Geschäftsführer der Stiftung, heraus.

Einen großen Teil des Erdgeschosses nimmt das Hausrestaurant ein. In dieser angenehmen Umgebung bieten wir Ihnen nicht nur die Hauptmahlzeiten des Tages an, auch das nachmittägliche Kaffee- und Kuchenangebot lässt sich hier genießen. Bei gutem Wetter finden Sie einen Platz unter Sonnenschirmen auf der vorgelagerten Balkon mit dem wunderschönem Blick auf die Münstereifeler Burg. Hier können Sie sich in frischer Luft Eis, Kuchen oder Spezialitäten vom Grill besonders gut schmecken lassen.

Der ausgedehnte und ebenfalls neu gestaltete Gartenbereich auf der Rückseite des Hauses lädt zu Spaziergängen ein. Bänke zum Ausruhen sind ausreichend vorhanden. Weitere wichtige Einrichtungen liegen im Erdgeschoß, so die Bibliothek, der Friseursalon, die Büros der Seniorenhausleitung und der Hausverwaltung.

Mehrere Räume zur Tages- und Freizeitgestaltung finden Sie auf den verschiedene Ebenen verteilt. Hier bieten wir Ihnen vielerlei Möglichkeiten, Ihren Hobbies nachzugehen, oder auch etwas für Gesundheit und Fitness zu tun.

Auf jeder Etage stehen Ihnen gemütliche Aufenthaltsbereiche sowie Teeküchen jederzeit offen. Alle Teile des Gebäudekomplexes sind stufenlos erschlossen. Das Marienheim verfügt über drei leistungsfähige Aufzugsanlagen, mit denen Sie rasch die verschiedenen Geschossebenen und Ihren Wohnraum erreichen können.

In unsere Hauskapelle im zweiten Obergeschoss sind Sie besonders herzlich eingeladen. Hier werden täglich Gottesdienste gefeiert.

Alle Wohneinheiten bestehen aus einem Wohn-/Schlafraum, Dusche und WC sowie beinahe ausschließlich über eine Diele mit Einbauschrank. Die allermeisten Wohnräume verfügen über einen Balkon mit zusätzlich eingebauten Schränken ausschließlich zu Ihrer persönlichen Nutzung. Selbstverständlich bieten wir in allen Zimmern eine hausinterne Rufanlage und ein Telefon. Fernseh- und Radiokabelanschluss sind vorhanden.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.667,76 € 2.633,69 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus Marienheim
  • Anschrift Langenhecke 24
  •   53902 Bad Münstereifel

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