Am Hohnsberg gelegen in einer schönen parkartigen Umgebung mit altem Baumbestand ist das St. Josefshaus Senioren- und Pfllegeheim eine Ort der Ruhe oberhalb von Neustadt mit Blick über den Ort. Wir bieten 113 älteren Menschen ein angenehmes Zuhause. Zusätzlich stehen 2 Plätze in der Kurzzeitpflege zur Verfügung, für vorübergehnde Zeiten besonderer Betreuung gibt es für Bewohner eines Doppelzimmers ein Ausweichzimmer zur vorübergehenden Nutzung. Die Zimmer sind großzügig, hell und einladend. Im Haus gibt es 4 Wohnbereiche. Jeder verfügt unter anderem über mehrere Aufenthaltsräume, einen Speiseraum und, bis auf den kleineren Wohnbereich 4, über ein Pflegebad.
Unser Haus ist ein Ort der Begegnung. Wir wollen unsere Bewohnerinnen und Bewohner begleiten. Für unsere psychisch veränderten Bewohnerinnen und Bewohner haben wir ein eigenes sozialpflegerisches Konzept entwickelt. Grundlage unseres Handelns ist das christliche Menschenbild.
Um den Alltag möglichst bunt und abwechslungsreich zu gestalten, bieten wir zahlreiche Aktivitäten an. Dabei ist es unser Ziel, Fähigkeiten und Talente unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern, Kreativität zu wecken und Gemeinschaft zu stärken. Natürlich feiern wir über das ganze Jahr verteilt auch gemeinsam Feste so oft uns danach ist und nehmen rege am kulturellen Leben der Stadt teil.
Es ist uns sehr wichtig, dass es unseren Bewohnerinnen und Bewohnern gut geht, dass sie sich bei uns rundum wohlfühlen und unsere Einrichtung für sie zu einem wirklichen Zuhause wird. Dazu gehört eine ganzheitliche Pflege, bei der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner achten, ebenso wie zum Beispiel eine gute und schmackhafte Küche, die selbstverständlich auch individuelle Wünsche berücksichtigt.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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