In einer ruhigen, hübschen Wohngegend im Bonner Stadtteil Endenich liegt unsere Residenz Ambiente. Geschäfte und alle sonstigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Eine Bushaltestelle mit Verbindungen in die Bonner Innenstadt ist direkt vor der Tür.
Unsere Residenz Ambiente Bonn, die neben Betreutem Wohnen auch einen Pflegebereich anbietet, besteht aus fünf Gebäuden mit maximal vier Etagen, umgeben von einer großen, wunderschönen Gartenanlage mit Rasenflächen, vielen Bäumen und einem idyllischen Teich. Hier treffen sich bei schönem Wetter Bewohner und Besucher gleichermaßen und genießen die frische Luft. Eine wahrlich tolle Lage!
Zwei der modernen, weitläufigen Gebäude sind durch eine Glaseingangshalle miteinander verbunden, so dass man bereits beim Betreten von viel Licht empfangen wir. Die drei anderen (Apartment-)Häuser für Betreutes Wohnen stehen separat auf dem großen Park-Grundstück.
In den 36 hellen Ein- und 18 Zwei-Zimmer-Apartments unserer Residenz Ambiente ist viel Platz für Ihre Persönlichkeit. Dazu gehören nach Absprache natürlich auch Ihre Haustiere.
Und das Beste am Betreuten Wohnen: Sie können Ihre Privatsphäre ungestört genießen, sich aber gleichzeitig auf schnelle Hilfe verlassen. Mit oder ohne Pflegegrad.
Unsere Apartments sind alle seniorengerecht, mit eigenem Bad und einem 24-Stunden-Notruf, der zusätzlich für Sicherheit sorgt, ausgestattet. Auch eine Küchenzeile, Telefonanschluss und Balkon oder Terrasse sind inklusive.
Und wenn Sie die dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas bis 140 kg | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Bonn oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum