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Seniorenhaus St. Ritastift


Wenn Sie das St. Ritastift betreten, erleben Sie schon im Empfangsbereich die angenehme, helle und wohnliche Atmosphäre, die im ganzen Hause anzutreffen ist. Der Empfang hat bewusst einen hotelähnlichen Charakter und steht auch als Kennzeichen für den offenen und kommunikativen Stil, den wir pflegen.

Für die Inneneinrichtung wurden gediegene Materialien verwendet. Warme Holztöne in der Gestaltung von Wand- und Deckenzonen stehen in Verbindung mit Naturstein­, Parkett- oder farbig abgestimmten Teppichböden. Mit modernen Beleuchtungsmitteln sind überall raumprägende Akzente gesetzt. Auf eine dekorative Wand- und Fenstergestaltung legen wir großen Wert. Gemütliche Sitzecken mit sorgfältig ausgewähltem Mobiliar laden im ganzen Haus zum Verweilen ein.

Den Mittelbereich des Erdgeschosses bildet das großzügiges Hausrestaurant. In dieser freundlichen und gemütlichen Umgebung bietet man Ihnen nicht nur die Hauptmahlzeiten des Tages an, auch das nachmittägliche Kaffee- und Kuchenangebot lässt sich hier genießen. Bei gutem Wetter finden Sie einen Platz unter Sonnenschirmen auf der großen, vor gelagerten Terrasse. Hier können Sie sich in frischer Luft erholen und sich mit Blick auf die gepflegte Parkanlage, Eis, Kuchen oder Spezialitäten vom Grill besonders gut schmecken lassen.

Der umfangreiche Gartenbereich des Hauses lädt zu Spaziergängen ein. Geeignete Wege ziehen sich durch das gesamte Gelände, Bänke zum Ausruhen sind in großer Zahl vorhanden. Weitere wichtige Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen im Erdgeschoss, so der Friseursalon und mehrere Räume zur Tages- und Freizeitgestaltung. Hier haben sie vielerlei Möglichkeiten, Hobbies nachzugehen, aber auch etwas für Gesundheit und Fitness zu tun.

Die Büros des Seniorenhausleiters und der Hausverwaltung befinden sich ebenfalls hier. Das St. Ritastift verfügt über eine leistungsfähige Aufzugsanlage, mit der sie rasch die verschiedenen Geschossebenen und ihren Wohnraum erreichen können.

Die Hauskapelle, deren Ausgestaltung als moderner Sakralraum auch weit über Düren hinaus ein vielfaches und positives Echo gefunden hat, wurde von dem bekannten Künstler Egbert Verbeek geschaffen. Sie liegt im Mittelpunkt der dritten Etage. Den Wohnbereichen auf allen Ebenen sind großflächige Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereiche sowie Teeküchen zugeordnet.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.560,38 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus St. Ritastift
  • Anschrift Rütger-von-Scheven-Str. 81
  •   52349 Düren

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