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Residenz Ambiente Gummersbach


Nur wenige Gehminuten von der Gummersbacher Innenstadt entfernt, in einem ruhigen Wohngebiet, liegt die Residenz Ambiente, wo dank einem abwechslungsreichen Freizeitangebot immer etwas los ist. Das großzügige Foyer mit mediterranem Flair, das rollstuhlgerechte, begrünte Außengelände mit schönen Spazierwegen sowie ansprechende Wohn- und Aufenthaltsräume machen das besondere Ambiente der Wohnanlage aus. Zudem ist die Innenstadt mit ihren Cafés und Einkaufsmöglichkeiten bequem zu Fuß oder mit dem Bus zu erreichen.
In der Residenz Ambiente Gummersbach ist für die Bewohner immer jemand da – mit viel Herz und Verstand, sowohl im Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Unsere seniorengerechten Apartments in der Residenz verfügen über einen Balkon sowie einen 24-Stunden-Notruf zu Ihrer Sicherheit und bieten viel Platz für Persönlichkeit. Der große Vorteil: Sie können ungestört Ihre Privatsphäre genießen und sich gleichzeitig auf schnelle Hilfe verlassen, ob mit oder ohne Pflegebedarf.
Sie haben dabei jederzeit die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdienste zu nutzen, wie zum Beispiel einen Einkaufsservice oder Kosmetikangebote. Falls Sie dauerhafte Unterstützung benötigen, aber trotzdem in Ihrem eigenen Apartment bleiben möchten, ist Pflegewohnen die perfekte Lösung für Sie. Nach Bedarf versorgt Sie dort unser hauseigener ambulanter Pflegedienst.
Für alle, die sich eigentlich noch zu jung für eine Seniorenresidenz fühlen und lieber in einem schönen Hotel leben möchten, ist das Service Wohnen im benachbarten VICTOR’S RESIDENZ-HOTEL GUMMERSBACH ideal. Hier leben Sie unbeschwert mit 4-Sterne-Hotel-Komfort im stilvollen Apartment und profitieren von zahlreichen Vorteilen. Unter anderem können Sie bequem mit dem Aufzug zum Essen fahren, haben eine Bar im Haus und Ihr Apartment wird zweimal pro Woche für Sie gereinigt.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Residenz Ambiente Gummersbach
  • Anschrift Franz-Schubert-Str. 31
  •   51643 Gummersbach

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