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Pro Seniore Residenz Marienhof


Nahe des schönen Vorparks der Stadt Dülmen liegt unsere Pro Seniore Residenz in einem Wohngebiet. Die Ausstattung unseres Hauses ist großzügig und freundlich: Ein moderner Gebäudekomplex mit einladenden Terrassen hinter dem Haus, liebevoll gestaltete Sitzecken und Aufenthaltsräume, die alle zum Verweilen einladen. Zusätzlich gehören ein Vital Centrum, ein Friseursalon und Therapieräume zum Standard unserer Residenz.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Service- und ansprechenden Freizeitangeboten.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 45 Ein- oder Zwei-Zimmer-Apartments von 27 bis 43 qm. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Jedes Apartment ist seniorengerecht ausgestattet, hat eine große, helle Fensterfront und ein eigenes Badezimmer mit vielen Sicherheitsextras wie zusätzlichen Haltegriffen und rutschfestem Fußboden. Schließlich sollen sich unsere Bewohner bei uns wohlfühlen.
Zusätzlich ist jedes Apartment mit einer Küche mit Herd, Kühlschrank und Spüle ausgestattet und verfügt über eine Terrasse oder einen Balkon.
Wir zeichnen uns durch eine ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung aus und bieten ein anspruchsvolles Wohn- und Pflegekonzept unter einem Dach: Betreutes Wohnen und ambulante Pflege, die bei Bedarf im Apartment für mehr Sicherheit und Betreuung sorgt sowie eventuell anschließender Pflege in unserem Pflegebereich mit 114 Pflegeplätzen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Marienhof
  • Anschrift An der Eisenhütte 3-5
  •   48249 Dülmen

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Petra Scheer

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Iris Schwank

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Rabea Petry

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Nina Krasniqi

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