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Seniorenhaus Burg Ranzow


Unser zentral gelegenes Hausrestaurant mit moderner Speisenausgabe befindet sich im Erdgeschoss des Neubaus. In dieser angenehmen Umgebung bieten wir Ihnen die Hauptmahlzeiten des Tages. Bei gutem Wetter finden Sie einen Platz unter Sonnenschirmen auf der vorgelagerten Terrasse. Das nachmittägliche Kaffee- und Kuchenangebot lässt sich im Sommer dort genießen. Unser großes Burgcafé mit Wintergarten steht Ihnen das ganze Jahr über mit hausgemachten Backspezialitäten offen.

Wir bieten so gut wie ausschließlich Einzelzimmer mit eigenem Duschbad an. Darüber hinaus stehen in jedem Wohnbereich ein zusätzliches Wohnzimmer für gemeinschaftliche Tagesaktivitäten sowie ein besonders ausgerüstetes Wannenbad zur Verfügung. Hier können Sie medizinische Bäder erhalten, sich aber auch bei Wohlfühl- und Sinnenbädern entspannen.

Weitere wichtige Einrichtungen liegen im Erdgeschoss in der Nähe des Empfangs, so der Friseursalon, die Büros der Seniorenhausleitung und der Hausverwaltung. In unsere Hauskapelle sind sie besonders herzlich eingeladen. Hier werden täglich Gottesdienste angeboten.

Das ausgedehnte Parkgelände rundum mit der prächtigen Allee, Bildstöcken und modernen Skulpturen wie etwa der markanten Brunnenplastik im Rondell des Hauptzugangs lädt zu Spaziergängen ein. Nicht nur am idyllischen Teich, sondern auch an vielen anderen schönen Stellen sind Sitzbänke zum Ausruhen und Verweilen vorhanden.

Alle Zimmer des Seniorenhauses bestehen aus einem kleinen Vorraum, dem eigentlichen Wohn-/Schlafraum mit großem Einbauschrank und einem direkt angeschlossenen seniorengerechten Bad, das mit Waschtisch, WC, Dusche sowie einer Handtuchheizung ausgestattet ist.

Das Zimmer selbst ist mit wohnlichem Parkettfußboden ausgelegt. Ein modernes und auch zur Pflege geeignetes Bett stellen wir Ihnen zur Verfügung, auf Wunsch auch einen dazu passenden Nachttisch. Die weitere Möblierung erfolgt nach ihren Vorstellungen.

In den Zimmern zur Kurzzeitpflege, in denen Senioren für einen fest umrissenen Zeitraum im Hause wohnen können sowie Betreuung und Pflege erhalten können, werden selbstverständlich neben der erwähnten Möblierung noch ein Tisch, zwei Sessel sowie ein Kleiderschrank mit Wertfach, ein Sideboard und Kühlschrank angeboten.

Alle Zimmer sind an das Notrufsystem angeschlossen, ebenso liegen Radio- sowie Satellitenanschluss. Auf Wunsch kann Ihr eigener Telefonanschluss über unsere Telefonanlage frei geschaltet werden.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.755,37 € 2.721,30 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus Burg Ranzow
  • Anschrift Kirchweg 1
  •   47533 Kleve

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