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Seniorenpflegezentrum Franziskushaus


Öffentliches Leben und Kontakt

Im Herzen von Gelsenkirchen Buer direkt an der Fußgängerzone befindet sich das CURANUM Seniorenpflegezentrum Franziskushaus. Von hier aus erreichen Bewohner bequem die Fußgängerzone mit zahlreichen Geschäften, Cafés, Apotheken und Ärzten. Für die Bewohner des Franziskushaus bedeutet dies nicht nur einen hohen Erholungswert, sondern erleichtert auch eine Teilnahme am öffentlichen Leben und Kontakt zu Menschen. Die gute Verkehrsanbindung durch Busbahnhof und Straßenbahnhaltestelle wirkt sich günstig auf die Besuchsmöglichkeit von Angehörigen aus. Gepflegte Grünanlagen und Parks laden zu ausgedehnten Spaziergängen ein und auch kulturell wird im Ruhrgebiet in jeder Hinsicht einiges geboten.
Wohnliche Zimmer

Über drei Etagen erstrecken sich die freundlich eingerichteten Einzel- und Doppelzimmer und bieten Platz für 74 Bewohner. Zur Grundausstattung gehört ein abschließbares Fach für Wertgegenstände. Mit eigenem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen gestalten die Bewohner ihre Zimmer noch wohnlicher und individueller. Sie sind zu einzelnen Wohnbereichen zusammengefasst, die sich durch Farben und geometrische Formen zur leichteren Orientierung unterscheiden. Zu jedem Wohnbereich gehört ein Dienstzimmer und ein Aufenthaltsraum mit schönen Sitzmöbeln, Fernsehgerät, Radio und einer Küchenzeile. Ein idealer Ort für schöne Begegnungen und gelebte Gemeinsamkeit.
Aktivitäten und geselliges Beisammensein

Die Cafeteria mit Sonnenterasse ist ein beliebter Treffpunkt für den vielfältigen Frühstücksbrunch, den abwechslungsreichen Mittagstisch oder zum Café und Kuchen. Zahlreiche Aktivitäten sorgen für Abwechslung. Während einige ein Gedächtnistraining bevorzugen, gehen andere lieber zur Beschäftigungstherapie oder zum Singkreis. Jahreszeitliche Feste führen durch das Jahr und kulturelle Veranstaltung bieten immer wieder Unterhaltung und Gelegenheit für ein geselliges Beisammensein.
Wohnen auf Probe

Neben einer Kurzzeitpflege bietet das CURANUM Seniorenpflegezentrum Franziskushaus eine vollstationäre Pflege an. Qualifizierte Pflegekräfte stehen rund um die Uhr zur Verfügung und versorgen die Bewohner entsprechend ihrer Bedürfnisse. Das Seniorenpflegezentrum in Gelsenkirchen Buer pflegt entsprechend der „Fördernden Prozesspflege“ nach Monika Krohwinkel. So bekommt jeder Bewohner entsprechend seiner Biografie und Persönlichkeit die genau auf ihn persönlich abgestimmte Pflege. Sollten nach einer ausführlichen Beratung und Besuchen noch Fragen offen sein, besteht auch die Möglichkeit, einige Tage im Haus Probe zu wohnen. So lässt sich das tägliche Heimleben direkt erfahren und entscheiden, ob das Leben im CURANUM Seniorenpflegezentrum Franziskushaus den eigenen Vorstellungen und Wünschen entspricht.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.021,95 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenpflegezentrum Franziskushaus
  • Anschrift Hagenstr. 16-18
  •   45894 Gelsenkirchen

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