Das Seniorenhaus Coldinne Stift liegt im malerischen Stadtteil Lünen Alstedde, an der Grenze zwischen Münsterland und der westfälischen Bucht, nördlich von Dortmund. Es grenzen die Städte Waltrop, Selm, Werne, Bergkamen und Kamen an.
Obwohl sich Lünen zum Ruhrgebiet zählen läßt, besitzt es, aufgrund seiner Nähe zum Münsterland, eine ländliche Struktur. Im Süden der Stadt verläuft der Datteln-Hamm-Kanal. Direkt durch die Innenstadt verläuft die Lippe und prägt das Stadtbild.
Lünen bietet einen attraktiven Freizeit- und Naherholungsraum für Jung und Alt und ist gleichermaßen eine Stadt der kurzen Wege. Ganz in der Nähe liegt der bedeutsame Seepark, der zu Wanderungen und zum Verweilen einlädt. Im Stadtzentrum von Lünen und in der näheren Umgebung gibt es viele historisch bedeutsame Gebäude, die einen Ausflug wert sind.
Das Coldinne Stift besticht durch seine dorfähnliche Lage und seine schöne Landschaft. Der villenähnliche Baustil integriert sich gut in den kleinen Ortsteil Alstedde und wird von den Senioren hoch geschätzt. Die hellen und freundlichen Wohnbereiche verleihen eine durchweg positive Atmosphäre.
Das Seniorenhaus Coldinne Stift ist ein familiär gehaltenes, freundliches und offenes Haus. Als fest verankerter Teil der Region, erfährt die Einrichtung Unterstützung von Schulen, Vereinen, Kindergärten und Anwohnern.
Des Weiteren verfügt das Seniorenhaus Coldinne Stift über einen großen Veranstaltungsraum. Er wird regelmäßig durch den hauseigenen Sozialdienst sowie durch Angehörige und außenstehende Ortsgruppen genutzt.
Der großzügig angelegte Garten mit Teichanlage und die offen gestalteten Wohnbereiche laden zu Aktion, Interaktion und Kommunikation ein. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird.
Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von unserem hauseigenen Friseur und unserem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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