Willkommen in der 24h-Pflegewohngemeinschaften Vogelsang in der Morgenstraße 11, 39124 Magdeburg – einem Ort, an dem Fürsorge, Geborgenheit und ein angenehmes Zuhause im Mittelpunkt stehen. Unsere Wohngemeinschaft bietet eine liebevolle und rund-um-die-Uhr Betreuung in einer familiären Atmosphäre, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Bewohner abgestimmt ist.
Insgesamt stehen in den vier Pflegewohngemeinschaften 28 (4x7) helle, freundlich gestaltete Einzelzimmer zur Verfügung, die viel Platz für persönliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Pro Wohngemeinschaft gibt es zwei gepflegte Gemeinschaftsbäder sorgen für Komfort und ermöglichen eine entspannte Nutzung durch die Bewohner. Der großzügige Gemeinschaftsraum lädt zum gemeinsamen Austausch, Spielen oder einfach zum gemütlichen Beisammensein ein – ein Ort, an dem sich neue Kontakte knüpfen und Gemeinschaft erleben lässt.
Der Innenhof mit seinem idyllischen Park bietet eine grüne Oase der Ruhe und Erholung, ideal für Spaziergänge oder zum Verweilen im Freien. Hier können die Bewohner die Natur genießen und sich in einer entspannten Umgebung erholen.
Für das leibliche Wohl wird in unserer Wohngemeinschaft täglich mit frisch zubereiteten Mahlzeiten gesorgt. Die Küche bietet abwechslungsreiche und gesunde Gerichte, die auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt sind – ein weiterer Aspekt unseres ganzheitlichen Betreuungskonzepts.
Unsere Einrichtung zeichnet sich durch eine individuelle Betreuung aus, die sowohl körperliche als auch seelische Bedürfnisse berücksichtigt. Ein engagiertes Team aus Pflegekräften sorgt dafür, dass sich alle Bewohner jederzeit gut betreut und in besten Händen wissen.
Die zentrale Lage in Magdeburg ermöglicht es den Bewohnern, bei Bedarf schnell das Stadtzentrum zu erreichen, während gleichzeitig die ruhige Umgebung für ein angenehmes, privates Leben sorgt.
In unserer Pflegewohngemeinschaft finden Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, ein Zuhause voller Menschlichkeit und Wärme.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas bis 140 kg | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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