Die Seniorenresidenz liegt direkt am Badepark von Bad Harzburg in einem ruhigen Wohnviertel. In dem schönen, denkmalgeschützten Gebäude fühlen sich die Bewohner schnell zuhause. Die Seniorinnen und Senioren genießen die Ruhe und gleichzeitig die Nähe zur Stadt. Bad Harzburg bietet als anerkannter Kurort touristisches Flair, in dem sich die Bewohner fast wie im Urlaub fühlen. Kulturelle Veranstaltungen, zahlreiche Sehenswürdigkeiten und die kulinarischen Angebote werden gerne genutzt.
Direkt vor der Tür liegt eine Bushaltestelle mit Verbindungen nach Goslar, Ilsenburg, Wernigerode und Vienenburg. In fünf Gehminuten sind die Bewohner in der Fußgängerzone, um Einkäufe zu erledigen oder einfach ein wenig zu bummeln und einen Kaffee zu trinken. Und wer lieber in der Nähe der Einrichtung bleiben möchte, kann auf den Bänken unter den alten Bäumen rund ums Haus frische Luft schnappen und den Ausblick auf die Harzberge genießen.
Die Seniorenresidenz am Badepark ist ein Familienunternehmen, dessen Atmosphäre sich auf die Bewohner überträgt. Hier finden selbstständige Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige aller Pflegestufen in Einzelappartements herzliche Betreuung. Ein Wechsel vom selbständigen Wohnen zum Pflegenlassen ist dadurch völlig unproblematisch. Die Appartements sind mit Bad / WC und einer Grundausstattung versehen und können mit eigenen Möbeln und Erinnerungsstücken eingerichtet werden.
Mit viel Zeit und Zuwendung kümmert sich das erfahrene Fachpersonal um die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner. Dank der modernen Ausstattung der Seniorenresidenz am Badepark können auch schwerstpflegebedürftige Bewohner rundum versorgt werden. Die Hauptmerkmale der Pflege liegen bei der Reaktivierung vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den Bewohnern Selbständigkeit und damit ein höheres Selbstwertgefühl zu geben. Das zweite Hauptmerkmal liegt beim Pflegeprozeß. In der Seniorenresidenz am Badepark steht der Bewohner mit seiner Historie, individuellen Fähigkeiten und Wünschen im Mittelpunkt.
Gemeinschaft wird in der Seniorenresidenz am Badepark gefördert und gelebt. Der gemütliche Aufenthaltsraum ist ein beliebter Treffpunkt der Senioren. Beim gemeinsamen Spielen, Lesen oder Fernsehen sind schnell neue Bekanntschaften geknüpft.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.181,14 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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