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DANA Pflegeheim Oderblick


Fürsorge und Wohnkomfort – das ist für DANA kein Widerspruch, sondern eine Selbstverständlichkeit

Pflegebedürftigen und dementen Menschen ein neues Zuhause zu bieten – in behaglicher Atmosphäre, einem schönen Ambiente und mit umfassender professioneller Pflege und Betreuung – das ist das bewährte Konzept der DANA Senioreneinrichtungen GmbH. Dieser hohe Anspruch wird in allen Bereichen durch ein modernes Qualitätsmanagement und eine zuverlässige Qualitätssicherung gewährleistet.

Das DANA Pflegeheim Oderblick in Klein Denkte liegt in ruhiger, ländlicher Umgebung wenige Minuten südlich der Stadt Wolfenbüttel. Das Heim wurde umfassend erweitert und modernisiert. Außerdem erhielt es durch den winkelförmigen Anbau einen großzügigen Eingangsbereich. Ein schöner Garten und die Terrassen laden zum Verweilen ein.
Das DANA Pflegeheim Oderblick ist zweckgerecht und gemütlich zugleich

Das Haus ist nach neuesten Standards ausgestattet und bietet 53 Bewohnern ein behagliches und fürsorgliches Zuhause. Die hellen und freundlichen Ein- und Zweibettzimmer sind mit Telefon- und Fernsehanschluss sowie „Schwestern-Ruf“ ausgestattet. Das gesamte Haus verfügt über modernste Notruf- und Brandmeldeanlagen, sodass für die Bewohner eine „Rund-um-Sicherheit“ gewährleistet ist.
Im Mittelpunkt der pflegerischen Tätigkeit steht der Mensch

Qualifizierte und liebevolle Pflege und Betreuung der Bewohner hat bei der DANA GmbH stets oberste Priorität. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Freundliches und fachkundiges Pflegepersonal steht den Bewohnern rund um die Uhr zur Verfügung. Rehabilitative und gesundheitsfördernde Maßnahmen gehören selbstverständlich zu den Leistungen der Einrichtung.

Freie Arztwahl ist in den DANA Einrichtungen selbstverständlich. Gern übernehmen die Pflegefachkräfte die Vermittlung von speziellen therapeutischen Maßnahmen wie Krankengymnastik, Logopädie oder Massage. Friseur- und Fußpflegetermine können im Haus wahrgenommen werden. Auf Wunsch vermitteln die Pflegekräfte auch seelsorgerische Dienste.
Die Lebensqualität der Heimbewohner hat oberste Priorität

Das DANA Pflegeheim Oderblick bietet seinen Bewohnern vielfältige Aktivitäten im therapeutischen und kulturellen Bereich wie Gedächtnistraining und Musiktherapie, Gymnastik, kreatives Arbeiten, musikalische Veranstaltungen, Spiel- und Lesekreise sowie jahreszeitliche Veranstaltungen und Feiern. Zusätzlich finden täglich diverse Angebote für die dementen Bewohner statt.
Und für das leibliche Wohl sorgt die hauseigene Küche

Das DANA Pflegeheim Oderblick hat eine vorzügliche hauseigene Küche, die auch auf die speziellen Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner eingestellt ist. Täglich werden frisch zubereitete Haupt- und Zwischenmahlzeiten angeboten. Neben vegetarischen Menüs zaubern die Köche auch Diät- oder Schonkost aus den Töpfen. Die Bewohner können ihre Mahlzeiten wahlweise im hellen, freundlichen Speisesaal in Gesellschaft oder im eigenen Zimmer einnehmen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   DANA Pflegeheim Oderblick
  • Anschrift Oderblick 6
  •   38321 Klein Denkte

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Petra Scheer

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Rabea Petry

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Iris Schwank

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Brigitte Wahl

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