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Residenz Ambiente Bad Hersfeld


Zentrumsnah im Kurviertel von Bad Hersfeld, direkt am Kurpark gegenüber dem Kurbad-Therme liegt unsere Residenz Ambiente. Geschäfte und alle sonstigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs – Ärzte, Therapeuten, Bank, Post oder Restaurants und Cafés – sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Sie leben dort, wo andere Urlaub machen!

Unsere Residenz Ambiente Bad Hersfeld, die neben einem Bereich für Betreutes Wohnen auch Pflege anbietet, ist ein modernes, mehrgeschossige Gebäude mit einer großen, schönen, üppig und abwechslungsreich bepflanzten Gartenanlage. Hier und auch im nahe gelegenen Kurpark bieten sich viele Möglichkeiten, die frische Luft zu genießen.
Und auch die Innengestaltung der Residenz beeindruckt: helle und freundliche Farben, viel Licht, großzügige Räumlichkeiten mit stilvoller Einrichtung und eine aufgelockerte Architektur. Die Atmosphäre im Haus ist familiär und herzlich – einfach zum Wohlfühlen.
Mit viel Herz und Sachverstand sind die Mitarbeiter der Residenz Ambiente für Sie da – sowohl in unserem Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Letzteres bietet sich für diejenigen an, die nur ab und an Hilfe benötigen und sich sicher fühlen möchten, aber trotzdem die Privatsphäre eigener vier Wände genießen wollen. Unser Apartmentbereich umfasst 44 helle Ein-, Eineinhalb- und Zwei-Zimmer-Apartments. Sämtliche Apartments verfügen über ein seniorengerechtes Bad mit Dusche und WC und haben Balkon. Selbstverständlich sind Telefon- sowie die notwendigen Küchenanschlüsse vorhanden.
Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt unser 24-h-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.
Und wenn Sie die dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Residenz Ambiente Bad Hersfeld
  • Anschrift Am Kurpark 35
  •   36251 Bad Hersfeld

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