Wenige Gehminuten vom Stadtzentrum von Laatzen entfernt liegt unsere lichtdurchflutete, großzügige Seniorenresidenz. Das nahe gelegene Leine-Center bietet unbegrenzte Einkaufsmöglichkeiten. Fachärzte, Kirchen und Banken sind in wenigen Minuten erreichbar. Nahe gelegene Naturgebiete, wie etwa der „Park der Sinne“, der von uns gefördert wird, großzügige Freizeitmöglichkeiten und ein umfassendes Veranstaltungsangebot für ältere Menschen der Stadt Laatzen sorgen für pure Lebenslust.
Unsere gepflegte Gartenanlage, Sonnenterrassen und die Innenhöfe laden zum Verweilen an der frischen Luft ein während die Bibliothek, ein Musikzimmer, Hobbyräume, ein Kochstudio und das Café Luise im Innenbereich die Möglichkeit zum gemeinschaftlichen Treffen bieten.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 110 Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments von 24 bis 59 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. Jedes Apartment ist seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Teilweise verfügen die Wohnungen über einen Balkon oder Terrasse und können nach Wunsch mit einer Küchenzeile ausgestattet werden. Zusätzlich können Sie Frühstück, Mittagessen und Abendessen einzeln oder als Monatsabonnement buchen. In allen Apartments ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Unser Team sorgt mit viel Kompetenz und Gefühl dafür, dass Sie nicht nur gut gepflegt werden, sondern sich auch rundum wohl fühlen. Der hauseigene Ambulante Pflegedienst Medicus ist immer da, wenn Sie ihn brauchen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Laatzen oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
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