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Alloheim Altenzentrum Freiligrathstraße


Unsere Residenz bietet ein freundliches, helles und wohnliches Ambiente mit zeitgemäßem Komfort.
Einladende Gemeinschaftsräume und unser großzügiger, lichtdurchfluteter Speisesaal bieten Raum für Begegnungen und sind beliebte Treffpunkte unserer Bewohner. Bei schönem Wetter laden unsere Sonnenterrasse und der gepflegte Garten zum Wohlfühlen im Freien ein.
Die liebevolle Ausstattung und unsere freundlichen Mitarbeiter sorgen für eine behagliche, familiäre Atmosphäre, in der man sich sofort zuhause fühlen kann.
Unser Altenzentrum liegt im Herzen Kiels – und mitten im Leben. Damit sind die unterschiedlichsten Ziele für unsere Bewohner gut erreichbar: Die Innenstadt bietet reichlich Gelegenheit zum Shoppen, Bummeln oder gemütlichen Kaffeetrinken. Ein reichhaltiges Kulturangebot finden Sie z.B. im Opernhaus und der Kunsthalle. Die benachbarte Luther-Kirche lädt zu Gottesdiensten und vielfältigen Veranstaltungen ein.
Ein beliebter Ort für Spaziergänge im Grünen ist der reizvolle Schrevenpark, der direkt vor unserer Haustür beginnt.
Über die Buslinien 22, 81/82 und 92 ist unser Haus gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Wir sehen gute Pflege als „Basisauftrag“, den wir mit Professionalität und Empathie erfüllen. Aber es geht uns um mehr. Unser Ziel ist es, den Bewohnern ihre Zeit in unserem Altenzentrum so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie sollen sich bei uns wohlfühlen und trotz körperlicher Einschränkungen eine hohe Lebensqualität genießen.
Unser Altenzentrum bietet insgesamt 120 Pflegeplätze, die auf 72 Einzel- und 24 Doppelzimmer in überschaubaren, familiären Wohnbereichen verteilt sind. Bei uns sind pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade willkommen und wir arbeiten mit allen Kostenträgern (Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialhilfeträgern) zusammen.
Unsere hellen, freundlichen Bewohnerzimmer bieten beste Voraussetzungen, um sich wohlzufühlen. Alle Zimmer sind ausgestattet mit:
• einem seniorengerechten Bad
• Komfort-Pflegebett
• ansprechender Möblierung, bestehend aus Schrank, Tisch, Stühlen, Sideboard und Nachtschrank (Einrichtung mit eigenen Möbeln möglich)
• TV- und Telefonanschluss
• 24-Stunden-Schwesternruf
Haustiere sind nach Absprache herzlich willkommen.
Zusätzlich zu den Bewohnerzimmern, die Privatsphäre bieten, gibt es in jedem Wohnbereich gemütliche Gemeinschaftsräume, in denen die Bewohner Kontakte pflegen und gemeinsamen Aktivitäten nachgehen können.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 160 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Altenzentrum Freiligrathstraße
  • Anschrift Freiligrathstr. 4-6
  •   24116 Kiel

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