Das Friederica-von Ellendsheim-Haus liegt im Stadtteil Kiel-Hasse ruhig und dennoch zentral. In der Nähe befinden sich zwei Einkaufszentren sowie zahlreiche Ärzte, Apotheken, Banken und die Post.
Das Haus wurde 2003 und 2004 grundlegend modernisiert. Es verfügt über 73 Pflegeplätze in 67 Einzelzimmern und 3 Doppelzimmern. Diese verfügen alle über eigene barrierefreie Duschbäder mit WC. Die Zimmer sind pflegegerecht ausgestattet, bieten aber auch Raum für die Gestaltung nach eigenen Vorstellungen mit eigenen Einrichtungsgegenständen.
Das Haus ist unterteilt in drei Wohnbereiche mit jeweils zwei Wohngruppen. Die Wohnbereiche verfügen über eine Wohnküche. Ein Bereich bietet spezielle Pflege und Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen.
Die Mahlzeiten werden in den Wohnküchen auf den Bereichen sowie im Speisesaal des Hauses eingenommen. Feste und Feiern sowie zahlreiche Beschäftigungsangebote finden in den verschiedenen Gemeinschaftsräumen des Hauses statt.
Eine große, sonnige Gartenterrasse mit angrenzender „Apfelbaumwiese“ ermöglicht Bewohnern und Gästen einen angenehmen Aufenthalt im Freien.
Im Pflegheim (vollstationäre Pflege) werden die Bewohner umfassend und individuell gepflegt, betreut und versorgt.
Sie erhalten qualifizierte aktivierende Grund- und Behandlungspflege, die Organisation verordneter therapeutischer Behandlungen, soziale Betreuung und Beratung, alle Mahlzeiten und Getränke, tägliche Reinigung des Zimmers, Reinigung der Wäsche. Es werden hier auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege angeboten.
Die Einrichtung engagiert sich für eine qualifizierte Begleitung sterbender Menschen. Sie ist Mitglied im Hospiz-Palliativverband Schleswig-Holstein und in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit Hospizinitiativen und Palliativärzten statt.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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