Das Prof. von Esmarch-Haus liegt im Grünen am Vieburger Gehölz in Kiel-Hassee. Ärzte und Apotheken aus der näheren Umgebung kommen ins Haus zu ihren Patienten und Kunden. Es besteht eine direkte Busverbindung zum Hauptbahnhof. Zum Haus gehören ein eigener Garten und verschiedene Außenplätze.
Das vollstationäre Pflegeheim bietet für die allgemeine Pflege 58 Plätze, 24 Einzelzimmer und 17 Doppelzimmer.
Die Einrichtung ist in 5 Wohngruppen gegliedert, dazugehörige Esszimmer und gemütliche Sitzecken werden zum Aufenthalt in der Gemeinschaft gern genutzt. Eine große Veranda bietet eine interessante Aussicht in die Nachbarschaft.
Die Einzel- und Doppelzimmer können individuell gestaltet werden. Die Zimmer sind mit eigener Dusche und WC ausgestattet. Kleine Wohngruppen und das Bestreben, weitgehend gleichbleibende Pflegeteams einzusetzen, schaffen eine von Vertrautheit und Geborgenheit geprägte Atmosphäre.
Im Pflegeheim (vollstationäre Pflege) werden die Bewohner umfassend und individuell gepflegt, betreut und versorgt.
Sie erhalten qualifizierte aktivierende Grund- und Behandlungspflege, die Organisation verordneter therapeutischer Behandlungen, soziale Betreuung und Beratung, alle Mahlzeiten und Getränke, tägliche Reinigung des Zimmers, Reinigung der Wäsche. Es werden hier auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege angeboten.
18 separate Pflegeplätze bieten als gerontopsychiatrischer Pflegebereich ein besonderes Angebot für Menschen mit Demenz.
Die Mitarbeiter der Wohngruppe sind im Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen geschult. Auf diese Weise erfahren diese eine auf ihre Lebenssituation und ihren Allgemeinzustand abgestimmte Unterstützung und qualifizierte Pflege. Besondere Formen der Ansprache erleichtern die Kommunikation mit den betroffenen Menschen.
Der anerkannte gerontopsychiatrische Pflegebereich richtet sich mit seinem umfassenden vollstationären Pflege- und Betreuungsangebot an besonders auffällig demenziell veränderte Menschen. Es stehen hier mehr Mitarbeiter zur Verfügung. Diese sind für diese schwere Aufgabe besonders qualifiziert.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 770 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.262 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.775 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.005 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Kiel oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
0800 800 6660
Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum