?>







Mit Absenden des Fomulars erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten, damit wir für Sie kostenfrei einen Pflegeplatz finden können.

Haus Robert-Koch-Strasse Alten- und Pflegeheim


Ruhig und dennoch zentral gelegen, von Grünanlagen und Gärten mit altem Baumbestand umgeben, befindet sich das Alten- und Pflegeheim Haus ROBERT-KOCH-STRASSE.
Auf sieben Etagen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in großzügigen Pflegezimmern mit getrenntem Wohn- und Schlafbereich, die eine individuelle Lebensgestaltung ermöglichen. Eine persönliche Möblierung ist für die gewohnte Vertrautheit selbstverständlich. Zu den meisten Zimmern gehört ein eigener Balkon. Die große Gemeinschaftsterrasse ermöglicht gesellige Stunden im ruhig gelegenen Garten.

Der Umgang miteinander, die gemeinsamen Aktivitäten, die geringe Anzahl der Pflegezimmer sowie der gemütliche Speiseraum, in dem auch die zahlreichen Veranstaltungen und ein vielfältiges Betreuungsprogramm durchgeführt werden, geben dem Haus seine besondere, familiäre Atmosphäre.
In der hauseigenen Küche werden täglich vier frische Mahlzeiten zubereitet. Spezielle Diäten der Bewohner werden selbstverständlich berücksichtigt. Das Angebot entspricht aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen.

Für die medizinische und therapeutische Betreuung steht rund um die Uhr qualifiziertes und geschultes Pflegepersonal bereit. Alle Mitarbeiter arbeiten nach bewährten und anerkannten Pflegestandards und nach einem verbindlichen Pflegekonzept. Die professionelle Pflegequalität hat höchsten Stellenwert. Selbstverständlich ist die freie Arztwahl gewährleistet.
Der Friseur und die Fußpflege kommen ins Haus.
Gäste und Angehörige sind im Haus ROBERT-KOCH-STRASSE stets willkommen. Für auswärtige Besucher stehen auf Anfrage Gästezimmer zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus Robert-Koch-Strasse Alten- und Pflegeheim
  • Anschrift Robert-Koch-Str. 20
  •   23843 Bad Oldesloe

Beste Empfehlung

Brigitte Wahl

Brigitte Wahl

Silke Mauer

Silke Mauer

Petra Scheer

Petra Scheer

Nina Krasniqi

Nina Krasniqi

Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Bad Oldesloe oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.

0800 800 6660

Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum

Sie suchen einen freien Pflegeplatz?

Wir helfen Ihnen, einen freien Platz in Ihrer Region zu finden - schnell, kompetent und kostenlos.
Montag-Freitag von 8:00 - 16:30 Uhr
0800 800 666 0